HDZ schlägt vor, dass die Ausbeutung aller Rohstoffe außer Kohle in die Zuständigkeit der Kantone fällt: Wird die „Troika“ wieder vor Čović nachgeben?

Patria
AutorPatria
18:06
Podijeli:
HDZ schlägt vor, dass die Ausbeutung aller Rohstoffe außer Kohle in die Zuständigkeit der Kantone fällt: Wird die „Troika“ wieder vor Čović nachgeben?

(Patria) - Die HDZ BiH will die Föderation BiH in Bezug auf den Bergbau entmachten, schreibt Istraga.ba.

Abgeordnete dieser Partei haben dem Abgeordnetenhaus der Föderation BiH nämlich Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf über den Bergbau der Föderation BiH vorgelegt, die auf der Sitzung am Mittwoch erörtert werden sollen.

Gemäß diesen Änderungsanträgen bliebe die Föderation nur für die Kohleförderung zuständig, während die Ausbeutung aller anderen mineralischen Rohstoffe und anderer Erze unter der Kontrolle der Kantone stünde.

Betrachten wir Artikel 6 des vorgeschlagenen Bergbaugesetzes der Föderation BiH. So lautet er:

"(1) Als Bodenschätze im Sinne dieses Gesetzes gelten alle organischen und anorganischen Bodenschätze, die in fester, flüssiger und gasförmiger Form vorliegen, im Primärzustand (Lagerstätte) oder in Ablagerungen, Abraumhalden, Schmelzschlacke und natürlichen Lösungen, und zwar:

a) Energierohstoffe – alle Arten von fossilen Kohlen, Kohlenwasserstoffe in fester, flüssiger und gasförmiger Form, alle Arten von bituminösen und ölhaltigen Gesteinen, andere Gase, die in der Erde vorkommen, und radioaktive Bodenschätze;

b) Bodenschätze, aus denen Metalle und ihre Verbindungen hergestellt werden können;

c) alle Arten von Salzen und Solen sowie die damit verbundenen Gase;

d) Geothermie, geothermische und thermische Wässer, aus denen gespeicherte Wärme zu Energiezwecken gewonnen und genutzt werden kann, mit Ausnahme von Mineral- und geothermischen Wässern, die zu Heil-, Balneologie- und Erholungszwecken oder als Trinkwasser und für andere Zwecke verwendet werden, für die die Vorschriften über Wasser gelten;

e) nichtmetallische Bodenschätze: Schleifmittel, Asbest, Baryt, Bentonit, weißer Bauxit, Zementmergel, Diatomit, Dolomit, Feldspat, Fluorit, Gips, Graphit, Kreide, Kalkstein, Quarz, Quarzsand, Quarzit, Keramik- und feuerfeste Tone, Blähton, Schiefer, Glimmer, Magnesit, Ziegelton, Pyrophyllit, Schwefel, Tuff, Talk, Talkschiefer, technische und Bausteine, architektonische und Bausteine, Zier- und Halbedelsteine, Kies und Sand für das Bauwesen außerhalb des öffentlichen Wassergebiets;

f) alle sekundären Bodenschätze, die als ungenutzter Rest der Gewinnung, Veredelung und Verarbeitung primärer Bodenschätze anfallen; und

g) alle nicht aufgeführten Bodenschätze natürlichen Ursprungs.

(2) Die Verwaltung der Bodenschätze gemäß Artikel 6 Absatz (1) Punkte a), b), c) und d) dieses Gesetzes obliegt dem Föderalen Ministerium für Energie, Bergbau und Industrie (im Folgenden: Föderales Ministerium).

(3) Die Verwaltung der Bodenschätze gemäß Artikel 6 Absatz (1) Punkte e), f) und g) dieses Gesetzes obliegt den kantonalen Ministerien, die für den Bergbau zuständig sind.".



Der dem Parlament der Föderation vorgelegte Gesetzesentwurf sieht also vor, dass die Föderation die Ausbeutung von Energierohstoffen (Kohle, Gas, Ölschiefer), Bodenschätzen, aus denen Metalle gewonnen werden können, allen Arten von Salzen und Solen sowie Geothermie und geothermischen Wässern verwaltet.

Die HDZ BiH hat jedoch dem Parlament der Föderation Änderungsanträge vorgelegt, die vorsehen, dass die Föderation nur für die Ausbeutung von Kohle und Gas zuständig ist.

„Wir sind der Meinung, dass ein Teil der Bodenschätze in die Zuständigkeit der Föderation und ein anderer Teil in die Zuständigkeit der Kantone fallen sollte. Der Grund ist der bereits erwähnte, nämlich die Problematik der gemeinsamen Zuständigkeit, da durch dieses Gesetz den Kantonen ein Teil der Rechte entzogen wird“, heißt es in der Begründung der Änderungsanträge der HDZ.

Hier ist, was die HDZ vorschlägt.

„Artikel 6 Absätze (2) und (3) werden geändert und lauten wie folgt: (2) Die Verwaltung der Bodenschätze gemäß Artikel 6 Absatz (1) Punkt a) dieses Gesetzes obliegt dem Föderalen Ministerium für Energie, Bergbau und Industrie (im Folgenden: Föderales Ministerium). (3) Die Verwaltung der Bodenschätze gemäß Artikel 6 Absatz (1) Punkte b), c), d), e), f) und g) dieses Gesetzes obliegt den kantonalen Ministerien, die für den Bergbau zuständig sind.“



Die HDZ BiH schlägt also vor, dass die Föderation BiH nur die Ausbeutung von Kohle und Gas verwaltet, während alle anderen Rohstoffe in die Zuständigkeit der Kantone fallen würden.

Der Gesetzesentwurf über den Bergbau wird am Mittwoch auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses der Föderation BiH stehen. Sollte die Opposition den ursprünglichen Vorschlag unterstützen, sind die Stimmen der HDZ für die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht erforderlich.

Aber werden die SDP, NiP und Naša stranka es wagen, ein Gesetz in einer Fassung zu verabschieden, die Dragan Čović nicht will?

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