Halilović: Der Generalbundesanwalt ist dem Leiter von USKOK vorgesetzt

Patria
AutorPatria
22:25
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Halilović: Der Generalbundesanwalt ist dem Leiter von USKOK vorgesetzt

(Patria) - Der Generalbundesanwalt Munib Halilović war heute Abend zu Gast in der Sendung "7Plus" auf Hayat Television.

Er sprach darüber, was die Sonderabteilung zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität mit sich bringt und was sie tatsächlich für das gesamte Justizwesen in Bosnien und Herzegowina bedeutet.

- Die Bundesanwaltschaft hat zwei Abteilungen – die Abteilung für allgemeine Zuständigkeiten und die Sonderabteilung zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Diese Sonderabteilung wurde vor etwa zehn Jahren gesetzlich verabschiedet, aber bisher nicht umgesetzt.

Sie ist im Wesentlichen eine zweite Instanz innerhalb der Staatsanwaltschaft im Verhältnis zu den kantonalen. Gleichzeitig ist sie eine Staatsanwaltschaft mit vollen Kapazitäten, da sie Ermittlungen führen und nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erheben oder eine negative Entscheidung treffen kann.

Es ist auch wichtig zu sagen, dass diese Staatsanwaltschaft vor dem Obersten Gerichtshof auftreten wird, und zwar vor einer Sonderabteilung. Das bedeutet, dass Staatsanwälte nur vor dieser Abteilung tätig werden können und Richter dieser Abteilung nur Richter dieser Abteilung im erstinstanzlichen Verfahren sind.

Im Falle einer Berufung ist das Oberste Gericht des Föderation die zweite Instanz, sodass eine Besonderheit besteht, dass zwei Verfahren vor demselben Gericht geführt werden – erklärt Halilović die Funktionalität und Organisation der Arbeit der Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft und ihre Vorgehensweise im Hinblick auf die Einleitung von Ermittlungen, aber auch ihr Auftreten vor Richtern während der Verfahrensdurchführung.

Halilović fügt hinzu, dass diese Besonderheit trotz einiger kritischer Töne kein Problem darstellen sollte.

Auf die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Generalbundesanwalt und dem Leiter der Sonderabteilung zur Bekämpfung von Korruption sagt Halilović:

"Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Sonderabteilung ein erhebliches Maß an Unabhängigkeit hat, sogar im Verhältnis zum Generalbundesanwalt, aber es muss gesagt werden, dass sie in allen Segmenten ihrer Arbeit nicht unabhängig und eigenständig im Verhältnis zum Generalbundesanwalt ist, da er diese Abteilung leitet, aber für seine Arbeit dem Generalbundesanwalt verantwortlich ist.

In der Praxis wird der Leiter der Abteilung den Entwurf einer Anklageschrift, die sein Staatsanwalt vorbereitet hat, abzeichnen, wenn er mit der Fortsetzung des Verfahrens einverstanden ist. Wenn er als Leiter der Abteilung nicht zustimmt, legt der Staatsanwalt gemäß einer besonderen Regelung seine Stellungnahme dem Generalbundesanwalt vor, der dann die fachliche Meinung des Kollegiums der Staatsanwälte einholt und eine endgültige und bindende Entscheidung über das Schicksal dieser Anklageschrift trifft.

Es besteht also ein System der Unterordnung, trotz der erheblichen Autonomie, die dem Leiter der Staatsanwaltschaft und den Staatsanwälten der Sonderabteilung im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität gewährt wird – erklärt Halilović.

Er betont auch, dass wir mit dem offiziellen Beginn der Arbeit dieser Abteilung spätestens Anfang April rechnen können, angesichts der gesetzlich vorgesehenen Fristen für Berufungen.

- Wenn wir das endgültige Datum für den Beginn der Arbeit erhalten, werden wir auch einen Plan für die Übernahme von Fällen von den kantonalen Staatsanwaltschaften erstellen, und ab diesem Zeitpunkt hat kein Richter oder Staatsanwalt auf kantonaler Ebene mehr etwas mit diesen Fällen zu tun, wenn es sich um Fälle handelt, die sich in der Ermittlungsphase befinden.

Für alle Fälle, in denen bereits Anklage erhoben wurde, kommt keine Übernahme durch die Sonderabteilung der Bundesanwaltschaft in Frage – fügt Halilović hinzu.

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