
(Patria) - Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina haben Angehörige der Zentralen Ermittlungsabteilung der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina heute am Grenzübergang Donji Svilaj wegen des begangenen Straftatbestands "Annahme von Geschenken und anderen Formen von Vorteilen" aus Artikel 217 Absatz 2 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina eine Durchsuchung der Person und die Freiheitsentziehung eines Beamten der indirekten Steuerverwaltung (UIO) von Bosnien und Herzegowina durchgeführt.
Die Person wurde in die Diensträume der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina gebracht, wo sie als Verdächtiger vernommen wird.
Danach wird sie innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist dem zuständigen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina übergeben, teilte die Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina am Abend mit.
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