
(Patria) - Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind gemäß der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, Artikel 6.5 der Verfassung und Artikel 72 der Regeln des Verfassungsgerichtshofs endgültig und bindend, und jede natürliche und juristische Person ist verpflichtet, diese zu respektieren und auszuführen, erklärte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina, Valerija Galić, in einem Interview mit BHRT und sprach über den 9. Januar, ein Datum, das verfassungswidrig als Tag der Entität RS gefeiert wird.
- Die Nichtumsetzung bzw. Nichterfüllung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs stellt gemäß Artikel 239 des Strafgesetzbuchs von Bosnien und Herzegowina eine Straftat dar, für deren Verfolgung potenzieller Täter die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina zuständig ist, betonte Galić.
- Gemäß der genannten Bestimmung des Strafgesetzbuchs von Bosnien und Herzegowina begeht eine Amtsperson oder eine verantwortliche Person in allen Regierungsstellen in Bosnien und Herzegowina bzw. auf allen Regierungsebenen, die die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, einschließlich einstweiliger Anordnungen, nicht umsetzt, nicht anwendet, nicht ausführt oder deren Ausführung in irgendeiner Weise verhindert oder behindert, eine Straftat, für die eine Sanktion von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen ist", erinnerte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs von BiH, Valerija Galić.
Sie sagte, dass der Verfassungsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina keine Informationen über die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft von BiH zur Sanktionierung derjenigen habe, die die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina nicht respektieren, die sich konkret auf den 9. Januar als Tag der RS beziehen. Die Tatsache, dass dieses Datum in der RS trotz der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gefeiert wird, hält Galić für verheerend.
"Ich habe eingangs gesagt, dass die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs endgültig und bindend sind und dass sie ausgeführt werden müssen. Natürlich, wenn Bosnien und Herzegowina Mitglied der Europäischen Union werden will und dies anstrebt, ist die Nichterfüllung von Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, die die Autorität des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina und im Allgemeinen, ich kann sagen, die Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina untergraben, in der Tat eine verheerende Tatsache", sagte Galić im Gespräch mit BHRT.
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