
(Patria) - Angehörige des MUP KS haben auf Anordnung des zuständigen Gerichts und auf Weisung der Sonderabteilung der Föderalen Staatsanwaltschaft sowie nach vorheriger Ankündigung an die Föderale Polizeiverwaltung (FUP) im Rahmen regulärer dienstlicher Tätigkeiten die Herausgabe bestimmter Dokumentation vorgenommen, die sich auf das Verfahren "Munjić und andere" bezieht.
Aus der FUP wird betont, dass es in ihren Räumlichkeiten keinerlei Eindringen oder Durchsuchungen gegeben habe, was, wie sie sagen, auch aus der offiziellen Information hervorgehe, die die Sonderabteilung der Föderalen Staatsanwaltschaft an die Medien weitergeleitet habe.
"Die Beamten der Föderalen Polizeiverwaltung haben vollumfänglich mit den zuständigen Behörden kooperiert und die gesamte dabei angeforderte relevante Dokumentation zur Verfügung gestellt.
Die Föderale Polizeiverwaltung bleibt der vollständigen Zusammenarbeit mit den Justizinstitutionen verpflichtet, mit dem Ziel einer rechtmäßigen, transparenten und effizienten Durchführung aller Verfahren", teilten sie aus der FUP mit.
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