
(Patria) - Das Ministerium für Kommunikation und Verkehr von BiH begrüßt die Einführung des EES und fordert eine gerechtere Berechnung des Aufenthalts für Berufskraftfahrer: 90 Tage = 2160 Stunden.
„Wir fordern von unseren europäischen Partnern einfache, gerechte Dinge: erstens, eine formelle Auslegung, dass der Aufenthalt von Berufskraftfahrern im internationalen Verkehr anhand der EES-Zeitstempel in Stunden berechnet wird, zweitens, dass die Berufsbescheinigungen – die Fahrerqualifikationskarte (Code 95), die Fahrerkarten, CMR und die Begleitgenehmigungen – standardmäßig als Nachweis des Status und des Einreisegrundes anerkannt werden, und drittens, den Austausch von bewährten Verfahren zwischen Grenzbeamten und Transportunternehmen, um unterschiedliche Auslegungen vor Ort und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wenn die Technologie präzise misst, sollten die Regeln ebenso präzise gelten“, so Minister Edin Forto.
Das Europäische Schengen-Einreise-/Ausreisesystem (EES) tritt am 12. Oktober 2025 in Kraft, mit einer Übergangsphase bis zum 10. April 2026. Das EES schafft die Stempelung von Pässen ab und führt eine digitale Erfassung von Ein- und Ausreisen für Reisende aus Nicht-EU-/Schengen-Ländern bei Kurzaufenthalten (90/180-Tage-Regel) ein, was auch bosnisch-herzegowinische Staatsbürger betrifft.
Bei der ersten Einreise nach dem 12. Oktober werden biometrische Daten erfasst (Foto und Fingerabdrücke für Personen über 12 Jahre), und zukünftige Einreisen sind schneller, da sie auf der bestehenden digitalen Aufzeichnung basieren. Vor Beginn der schrittweisen Anwendung des EES und der parallelen Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) betont das Ministerium für Kommunikation und Verkehr von BiH, dass die digitale Erfassung von Ein- und Ausreisen endlich eine präzise Messung der tatsächlichen Aufenthaltszeit im Schengen-Raum ermöglicht. Dies ist eine Chance, den Aufenthalt von Berufskraftfahrern im internationalen Straßenverkehr in Stunden und nicht grob nach Tagen zu berechnen.
Minister Forto wird ein Schreiben an die Europäische Kommission, relevante Agenturen und Mitgliedstaaten mit einem formellen Vorschlag zur stundenweisen Berechnung des Aufenthalts von Berufskraftfahrern richten und anbieten, dass Bosnien und Herzegowina durch seine Institutionen und den Transportsektor mit Pilotprotokollen und Datenaustausch im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen unterstützt.
„Das EES führt die Stunde und die Daten ein, wo früher Stempel und Schätzungen waren. Wir fordern, dass diese Fairness in die Praxis umgesetzt wird: Der Aufenthalt von Berufskraftfahrern wird in Stunden berechnet, so wie sie ihn tatsächlich verbracht haben – an der Grenze, beim Be- und Entladen, in der Ruhepause, auf der Straße. Wenn Europa ein System hat, das genau misst, dann sollten auch die Regeln genau sein“, fügt Forto hinzu.
Das EES erfasst die genauen Zeitpunkte der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum und ersetzt Papierstempel durch eine digitale Spur. In Kombination mit dem SIS und den entsprechenden Berufsbescheinigungen können der Status des Fahrers und der Einreisegrund zuverlässig bestätigt werden. Dies ist die Grundlage dafür, den gesamten Aufenthalt in Stunden zu berechnen und nicht jeden Grenzübertritt nach Mitternacht als „neuen Tag“ zu behandeln und damit das verfügbare Guthaben von 90 Tagen in 180 Tagen zu Unrecht zu kürzen.
Was sich nicht ändert: Das Visumregime, Sicherheitskontrollen und die Überprüfung des Reisezwecks bleiben standardmäßig, geändert wird die Art der Erfassung – das digitale EES anstelle von Stempeln. Dadurch werden Fehler reduziert und eine konsistente Anwendung der „90 in 180“-Regel ohne administrativen „Schnitt“ nach Kalendertagen ermöglicht.
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