
(Patria) - Die föderale Finanzpolizei hat auf Anordnung der Sonderabteilung für Korruption, organisierte und interkantonale Kriminalität (POSKOK) des Obersten Gerichtshofs der Föderation Bosnien und Herzegowina in der vergangenen Zeit aus der Regierung und dem Parlament des Kantons Sarajevo Dokumente beschlagnahmt, die sich auf mögliche Unregelmäßigkeiten während der Amtszeit von Elmedin Konaković als Vorsitzender des Parlaments und Premierminister des Kantons Sarajevo beziehen.
Faktor wurde von POSKOK bestätigt, dass die Dokumente im Rahmen eines Verfahrens beschlagnahmt wurden, das den Zeitraum 2015-2018 betrifft, als der derzeitige Außenminister Bosnien und Herzegowinas, Elmedin Konaković, Premierminister des Kantons Sarajevo und zwei Jahre lang Vorsitzender des Parlaments des Kantons Sarajevo war.
Wie weiter mitgeteilt wurde, betrifft der Prüfungsgegenstand auch den kurzen Zeitraum, in dem Adem Zolj kantonaler Premierminister war.
Von POSKOK wird klargestellt, dass es sich derzeit nicht um eine Ermittlung handelt, sondern um eine Überprüfung der Angaben aus einer Anzeige gegen Konaković wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs oder des Missbrauchs von Befugnissen.
Zur Erinnerung: Das Verfahren aufgrund der Anzeige gegen Konaković wurde bei der Staatsanwaltschaft Sarajevo eingeleitet und nach der Gründung von POSKOK an diese übergeben, da die Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo für die Bearbeitung dieses Verfahrens nicht mehr sachlich zuständig ist.
Das Verfahren bezieht sich unter anderem auch auf die Vergabe von Zuschüssen während der Zeit, als Konaković Vorsitzender des Parlaments war. So wies der Finanzbericht des Kabinetts des Vorsitzenden des Parlaments des Kantons Sarajevo für das Jahr 2019, als Konaković dieses Amt innehatte, auf eine Reihe möglicher Unregelmäßigkeiten hin.
Unter anderem wurde festgestellt, dass es keine Grundlage für die Planung von Transfers an Einzelpersonen und gemeinnützige Organisationen und Vereine im Rahmen des Kabinetts des Vorsitzenden gab, da diese Aufgaben nicht in den durch die Verfassung und die Geschäftsordnung des Parlaments festgelegten Zuständigkeitsbereich fallen und auch nicht im Arbeitsprogramm des Parlaments für das Jahr 2019 vorgesehen waren.
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