FERK genehmigt Zehnjahresplan für die Entwicklung des Verteilungssystems von EP BiH

Patria
AutorPatria
17:28
Podijeli:
FERK genehmigt Zehnjahresplan für die Entwicklung des Verteilungssystems von EP BiH

(Patria) - Die Regulierungsbehörde für Energie in FBiH (FERK) hat auf ihrer heutigen regulären Sitzung in Mostar dem öffentlichen Unternehmen Elektroprivreda BiH d.d. Sarajevo die Genehmigung für den Zehnjahresplan für die Entwicklung des Verteilungssystems sowie für den jährlichen und dreijährigen Investitionsplan für das Verteilungssystem erteilt.

Die Genehmigung bezieht sich auf das Dokument „Zehnjahresplan (2026-2035) für die Entwicklung des Stromverteilungssystems der JP Elektroprivreda Bosne i Hercegovine d.d. - Sarajevo (mit detaillierter Ausarbeitung für die ersten drei Jahre)“ vom Januar 2026 sowie auf das Dokument „Dreijähriger (2026-2028) Investitionsplan für das Stromverteilungssystem der JP Elektroprivreda Bosne i Hercegovine d.d. - Sarajevo“.

Die Kommission erließ auch Beschlüsse über den Entzug von zwei Betriebsgenehmigungen für die Stromerzeugung in Kleinanlagen für erneuerbare Energiequellen (OIE) sowie den Entzug des Status eines qualifizierten Herstellers in zwei Photovoltaikanlagen für das Unternehmen „SOLE 1“ Inhaber Kadić Fehrija aus Kakanj, da das Unternehmen aufgehört hat zu existieren und somit keine Stromerzeugungstätigkeit mehr ausüben kann.

Aufgrund der Anträge der Antragsteller A&A SEnergy d.o.o. aus Goražde und SE Čuljak aus Mostar erließ die FERK Beschlüsse über den Entzug von Betriebsgenehmigungen für die Stromerzeugung in Kleinanlagen für OIE, da diese gemäß dem Gesetz über elektrische Energie der FBiH keine Genehmigung mehr für die Ausübung dieser Tätigkeit benötigen. Gleichzeitig behalten sie den Status eines qualifizierten Herstellers in den Photovoltaikanlagen, den sie bei der Erteilung der Genehmigungen erworben haben.

Für das Wirtschaftsunternehmen „Eskimo S 2“ Travnik d.o.o. wurde durch Beschluss der Status eines qualifizierten Herstellers im Wasserkraftwerk „Podstinje“ festgelegt.

Dem Unternehmen „Liquivex“ d.o.o. Usora wurde vorübergehend die Betriebsgenehmigung (Lizenz) für den Handel mit Flüssiggas entzogen, und es wurde eine Frist bis zum 20. März 2026 festgelegt, bis zu der die FERK darüber zu informieren hat, ob das Liquidationsverfahren eingestellt wurde und ob das Unternehmen seine energiewirtschaftliche Tätigkeit fortsetzen will. Andernfalls wird die Kommission die endgültige Entziehung der Genehmigung beschließen.

Auf der Sitzung wurde auch beschlossen, den Entwurf der Genehmigung für die Ausübung der Stromerzeugungstätigkeit für den Antragsteller „ECCO-CRIMA“ d.o.o. Prozor in ein öffentliches Anhörungsverfahren zu überführen.

Die öffentliche Anhörung wird durch die Einreichung schriftlicher Kommentare der interessierten Öffentlichkeit bis zum 20. März 2026, 12:00 Uhr, per Post an die Adresse der FERK in Mostar oder per E-Mail an kontakterk.ba durchgeführt. Eine Kopie des Genehmigungsentwurfs ist am Sitz der FERK sowie auf der offiziellen Website der Kommission verfügbar.

Komentari (0)

Prijavite se za komentiranje

Prijava

Jos nema komentara. Budite prvi!

Minuta

Sve →

Iz drugih kategorija