
(Patria) - Bezüglich der Initiative des zuständigen Bundesstaatsanwalts der Sonderabteilung der Bundesstaatsanwaltschaft von FBIH bezüglich der Zustellung des Falls durch die Oberstaatsanwältin der Kantonsstaatsanwaltschaft von Sarajevo, der das Kantonal Öffentliche Unternehmen GRAS betrifft, hat das Kollegium der Bundesstaatsanwaltschaft von FBIH auf seiner Sitzung am 17.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:
"1. Es wird festgestellt, dass die Anordnung der Nichtdurchführung einer Untersuchung mit der Nummer: T09 0 KTPO 0174490 22 vom 18.04.2025. (KJKP GRAS), erlassen von der Kantonsstaatsanwaltschaft von Sarajevo, nicht rechtskräftig ist, da die Geschädigten gemäß Artikel 231 Absatz 4 des Gesetzes über das Strafverfahren von FBiH nicht über diese informiert wurden. Aus den genannten Gründen war es für die Oberstaatsanwältin der Kantonsstaatsanwaltschaft von Sarajevo nicht notwendig, diese Entscheidung aufzuheben, sondern sie hätte den Geschädigten zugestellt werden müssen, damit diese ihr gesetzliches Recht auf Beschwerde geltend machen können.
2. Angesichts des Vorstehenden wird der zuständige Bundesstaatsanwalt der Sonderabteilung der Bundesstaatsanwaltschaft von FBiH den Fall mit der Nummer: T09 0 KTPO 0174490 22 (KJKP GRAS) an die Kantonsstaatsanwaltschaft von Sarajevo zurücksenden, damit die Oberstaatsanwältin ihre Entscheidung – die Anordnung mit der Nummer: T09 0 KTPO 0174490 22 (A-172/22) vom 04.03.2026, mit der die Anordnung der Nichtdurchführung einer Untersuchung mit der Nummer: T09 0 KTPO 0174490 22 vom 18.04.2025 aufgehoben wurde – aufhebt, wonach der zuständige Staatsanwalt der Kantonsstaatsanwaltschaft von Sarajevo die Mitteilung über die Nichtdurchführung einer Untersuchung an die Geschädigten zustellen wird.
3. Sollten die Geschädigten Beschwerde gegen die genannte Entscheidung einlegen, ist die Akte zur Entscheidung über die Beschwerde an das Büro des Oberstaatsanwalts zu senden, da es offensichtlich ist, dass es sich um Straftaten handelt, die in die Zuständigkeit der Sonderabteilung der Bundesstaatsanwaltschaft von FBiH fallen und über die nach dem 30.04.2025. keine Entscheidungen von Kantonsstaatsanwaltschaften getroffen werden können", teilte die Bundesstaatsanwaltschaft mit.
Die Strafanzeige in diesem Fall wurde der Staatsanwaltschaft von KS im Jahr 2022 vom Amt zur Korruptionsbekämpfung von KS übermittelt. Sie umfasste fünf ehemalige kantonalen Verkehrsminister, 18 ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats und 24 ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung von GRAS, die von 2006 bis 2018 in GRAS tätig waren, als Schulden in Höhe von mehreren hundert Millionen KM aufgrund von Mehrwertsteuer und Steuern entstanden.
Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten gegen Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













