Faruk Kapidžić beantragt beim Präsidium von Bosnien und Herzegowina seine Entlassung aus der Kommission für nationale Denkmäler: Es ist riskant, eine Neubesetzung vorzunehmen

Patria
AutorPatria
15:00
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Faruk Kapidžić beantragt beim Präsidium von Bosnien und Herzegowina seine Entlassung aus der Kommission für nationale Denkmäler: Es ist riskant, eine Neubesetzung vorzunehmen

(Patria) - Der Abgeordnete im Parlament des Kantons Sarajevo und Mitglied der Kommission zur Erhaltung nationaler Denkmäler, Faruk Kapidžić, hat beim Präsidium von Bosnien und Herzegowina einen Antrag auf Entlassung aus seinem Amt als Kommissionsmitglied und auf Ernennung einer anderen Person eingereicht.

Diese Information bestätigte Kapidžić gegenüber Patria und gab an, dass er nicht seinen Rücktritt, sondern einen Antrag auf Entlassung eingereicht habe, der nun dem Präsidium von Bosnien und Herzegowina vorliege.

Übrigens hat die Antikorruptionsbehörde des Kantons Sarajevo in diesem Fall einen Interessenkonflikt festgestellt, da er zwei öffentliche Ämter ausübt, und ihm eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um eines der Ämter aufzugeben. Nun liegt alles beim Präsidium von Bosnien und Herzegowina.

Diesen Antrag hat er auch an die Antikorruptionsbehörde des Kantons Sarajevo gesandt.

Was die Ernennungen bzw. die Entlassung von Mitgliedern der Kommission zur Erhaltung nationaler Denkmäler betrifft, unterscheidet sich das Verfahren des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina.

Für eine Ernennung ist die Zustimmung aller drei Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina erforderlich, während für eine Entlassung die Zustimmung von zwei Mitgliedern ausreicht.

In diesem Fall stellt sich die Frage, ob, selbst wenn es zwei Stimmen für die Entlassung von Kapidžić gäbe, alle drei Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina für die Ernennung eines neuen Mitglieds aus den Reihen der Bosniaken stimmen würden und ob Denis Bećirović bereit ist, ein solches Risiko einzugehen und die Kommission möglicherweise ohne ein Mitglied zurückzulassen und ihre Arbeit in einem Moment zu blockieren, in dem die Entität RS Maßnahmen zur "Privatisierung nationaler Denkmäler" und zum Ausschluss von Bosnien und Herzegowina aus diesem Prozess ergreift.

Wir erinnern daran, dass die derzeitige Zusammensetzung der Kommission am 2. Februar 2021 für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt wurde.

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