
(Patria) - Die Europäische Union bedauert das Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuches der Entität RS, mit denen wieder strafrechtliche Sanktionen für Verleumdung eingeführt werden.
Mit diesen Gesetzesänderungen werden unnötige und unverhältnismäßige Einschränkungen für unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft auferlegt, so EU-Sprecher Peter Stano.
BiH: 🇪🇺 bedauert das Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuches der RS, mit Sanktionen für „Verleumdung“
👉unnötige, unverhältnismäßige Einschränkungen für unabhängige Medien und Zivilgesellschaft
👉großer Schritt zurück, gegen 🇪🇺-Kriterien und Interessen der 🇧🇦-Bürger https://t.co/QoSVkw9Jie— Peter Stano (@ExtSpoxEU) 26. August 2023
Das neue Gesetz, so Stano, beeinträchtigt ernsthaft das Umfeld, in dem die Zivilgesellschaft tätig ist, und schränkt die Meinungs- und Medienfreiheit in der RS ein.
„Dies ist ein bedauerlicher Zug und stellt zweifellos einen großen Schritt zurück beim Schutz der Grundrechte dar.
Das Gesetz widerspricht den Erwartungen, die bei der Verleihung des EU-Kandidatenstatus geäußert wurden, und läuft den Interessen aller Bürger Bosnien und Herzegowinas zuwider, einschließlich derer, die in der Entität RS leben“, fügt Stano hinzu.
Er betont, dass die EU von allen Behörden erwartet, konstruktiv an der Umsetzung der wichtigsten Prioritäten aus dem Gutachten der Europäischen Kommission zu arbeiten, die notwendig sind, damit die Kommission eine Empfehlung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina abgeben kann.
„Konkret erwartet die EU von Bosnien und Herzegowina, dass es gemäß der wichtigsten Priorität 12 die Meinungs- und Medienfreiheit sowie den Schutz von Journalisten gewährleistet. Die EU ist bestrebt, die Medien und die Zivilgesellschaft in Bosnien und Herzegowina zu unterstützen, insbesondere in der Entität RS“, schließt Stano.
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