Entitäten können keine Wahlbezirke für das Präsidium von BiH sein, Abschaffung des Staatsrates vorgeschlagen

Patria
AutorPatria
21:30
Podijeli:
Entitäten können keine Wahlbezirke für das Präsidium von BiH sein, Abschaffung des Staatsrates vorgeschlagen

(Patria) - Mitglieder des Präsidiums von BiH müssen im gesamten Staatsgebiet gewählt werden, nicht aus den Entitäten. Delegierte im Haus der Völker der Parlamentarischen Versammlung von BiH müssen aus dem gesamten Staatsgebiet gewählt werden. Also, das Präsidium von BiH – ein Wahlbezirk. Das Haus der Völker der Parlamentarischen Versammlung von BiH – ein Wahlbezirk. Ohne Entitäten.

Dies ist die Essenz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg im Fall Slaven Kovačević gegen BiH. Der Gerichtshof in Straßburg hat vor den Jahresberichten geurteilt, und die offizielle Veröffentlichung wird, wie Istraga der Wochenzeitung Hayat TV erfahren hat, bis Ende dieses Monats erwartet.

Slaven Kovačević, derzeit Berater des Vorsitzenden des Präsidiums von BiH Željko Komšić, wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und erklärte, dass sein Recht verletzt werde, da er von Sarajevo aus nicht über die Wahl eines Mitglieds des Präsidiums von BiH aus der Republika Srpska entscheiden könne, noch könne er als Bürger aus der FBiH Delegierter im Haus der Völker der Parlamentarischen Versammlung von BiH sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nach Informationen von Istraga der Wochenzeitung HAYAT TV geurteilt, dass Kovačević in diesen Fällen diskriminiert wurde.

Der Gerichtshof stellte fest, dass das derzeitige politische System von BiH die ethnische Vertretung wichtiger als politische, wirtschaftlich-soziale und andere Fragen gemacht, die ethnischen Spaltungen im Land verstärkt und den demokratischen Charakter der Wahlen untergraben habe und dass die „konstitutiven Völker privilegiert“ seien.

Nach Informationen von Istraga stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Kombination aus territorialen und ethnischen Anforderungen eine diskriminierende Behandlung im Widerspruch zu Artikel 1 des Protokolls Nr. 12 im Zusammenhang mit dem Recht auf Teilnahme an Wahlen zum Haus der Völker der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina darstellte, und vertrat die Ansicht, dass dies auch für das Wahlrecht bei Wahlen zum Präsidium von Bosnien und Herzegowina gilt. Kurz gesagt, der Gerichtshof stellt fest, dass die Wahlen in BiH – undemokratisch sind.

Der Gerichtshof widmete auch den Zuständigkeiten des Hauses der Völker der Parlamentarischen Versammlung von BiH besondere Aufmerksamkeit. Die Richter stellen fest, dass die Existenz des Hauses der Völker der Parlamentarischen Versammlung von BiH akzeptabel wäre, wenn die Befugnisse des Hauses der Völker auf das präzise definierte vitale nationale Interesse der konstitutiven Völker beschränkt würden und nicht auf die Genehmigung aller Gesetze. Der Gerichtshof schlägt in seinem Urteil mehrere Lösungen für das Haus der Völker vor. Die erste Lösung ist – die Reduzierung der Befugnisse des Hauses der Völker. Die zweite mögliche Lösung ist – die Abschaffung des Hauses der Völker und der Schutz ethnischer Interessen im Rahmen des Repräsentantenhauses. Die dritte Lösung – Beibehaltung des Hauses der Völker in seiner jetzigen Form unter Ermöglichung der Teilnahme aller Bürger an seiner Arbeit.

Der Gerichtshof führt weiter aus, dass die Vertreter der Völker im Haus der Völker die Angehörigen dieses Volkes aus dem gesamten Staatsgebiet und nicht nur aus einzelnen Teilen vertreten müssen.

Es wird auch das belgische Modell vorgeschlagen, nach dem die Bürger zuerst wählen würden und erst dann die gewählten Abgeordneten entscheiden würden, welchem Volksklub sie angehören würden.

Das Ethnische, so der Gerichtshof in Straßburg, kann und darf die politische Vertretung nicht überwiegen. Es muss sekundär sein.

Mehr Details zu diesem Urteil werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben, schreibt Istraga.

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