
(Patria) - Die Anklage der Staatsanwaltschaft des Kantons Tuzla gegen Elmir Jahić wurde nach Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen.
Mit dem erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichts Gračanica Nr. 27 0K 032204 17 K vom 28.11.2018 wurde Elmir Jahić bedingt verurteilt.
Mit Beschluss des Kantonsgerichts Tuzla vom 30. September 2019 wurde das Urteil des Kreisgerichts Gračanica aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Im erneuten Verfahren wurde die Anklage mit Urteil des Kreisgerichts Gračanica vom 4.11.2019 abgewiesen.
Mit Urteil des Kantonsgerichts Tuzla vom 4. Juni 2020 wurde das Urteil des Kreisgerichts Gračanica, mit dem die Anklage abgewiesen wurde, bestätigt.
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