
Schreibt: Edin Urjan Kukavica
Sollen wir zunächst von vorne anfangen und (wieder) übersetzen – aber diesmal so, wie es geschrieben steht – das Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina (The General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina), das am 21. November 1995 in Dayton paraphiert und am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet wurde, oder zumindest dessen Anhang IV... und es endlich in einer Versammlung oder einem Parlament ratifizieren, und erst danach über Änderungen, Abänderungen und Ergänzungen des Wahlgesetzes und aller anderen Gesetze sprechen? Vielleicht wäre es nicht schlecht (zum ersten Mal) für die Übersetzung ernsthafte Übersetzer zu konsultieren, ihnen Linguisten und Experten für juristische Terminologie zur Hilfe zu nehmen und endlich endgültig festzustellen, was im Dayton-Abkommen als Staat, Staatsbürgerschaft, Bürgerschaft... was Nation, Nationalität und was wirklich die Floskel konstituierende(n) Nation(en) bedeutet und wer und in welcher Eigenschaft das alles unterschrieben hat.
Vielleicht würden wir dann die Präambel des Abkommens so lesen, wie sie geschrieben steht; nämlich dass: die Republik Bosnien und Herzegowina, die Republik Kroatien und die Bundesrepublik Jugoslawien („Die Parteien“) die Notwendigkeit einer umfassenden Lösung zur Beendigung des tragischen Konflikts in der Region erkennen, zu diesem Ziel beitragen und dauerhaften Frieden und Stabilität fördern wollen, ihre Verpflichtung zu den vereinbarten Grundprinzipien (...) und Waffenstillstandsvereinbarungen (...) bekräftigen, mit der Verpflichtung, die erzielte Vereinbarung strikt und konsequent umzusetzen (...) Nämlich, dass der Konflikt regional war (!), dass die Republik Bosnien und Herzegowina, die Republik Kroatien und die Bundesrepublik Jugoslawien (im Namen der RS) Mitunterzeichner (!) des Friedensabkommens als PARTEIEN im Konflikt (!) sind, dass weder Kroatien noch Serbien in keiner Weise und auf keine Weise unfehlbare Garanten dafür sind, dass die Bosniaken, Serben und Kroaten in Bosnien und Herzegowina nicht wieder anfangen werden, sich gegenseitig umzubringen, sondern dass Kroatien und Serbien aufhören werden, Bosnien und Herzegowina anzugreifen... unter anderem auch deshalb, weil all dies im weiteren Text explizit und implizit aufgeführt ist.
Zum Beispiel: Artikel I: Die Parteien werden ihre Beziehungen im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie der Schlussakte von Helsinki und anderen Dokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gestalten. Insbesondere werden die Parteien die souveräne Gleichheit der jeweils anderen vollständig achten, Streitigkeiten friedlich beilegen und sich jeder Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Handlungen gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit von BIH enthalten... Dann Artikel II: Die Parteien begrüßen und unterstützen die im Zusammenhang mit den militärischen Aspekten der Friedenslösung und den Aspekten der regionalen Stabilisierung getroffenen Vereinbarungen, wie in den Vereinbarungen dargelegt... Die Parteien werden die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen (...) vollständig achten und fördern und ihre Verpflichtungen vollständig erfüllen... dann in Artikel III: Die Parteien werden die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen vollständig achten und fördern. Dann Artikel IV: Die Parteien begrüßen und genehmigen das Wahlprogramm für BIH, wie dargelegt (...). Die Parteien werden die Erfüllung dieses Programms vollständig achten und fördern... Und so weiter, ob Sie es glauben oder nicht, bis zum Ende des Abkommens: Die Parteien verpflichten sich, „die Erfüllung der darin übernommenen Verpflichtungen vollständig zu achten und zu fördern“, wobei (am Ende) in Artikel XI festgestellt wird, dass das Abkommen nach der Unterzeichnung in Kraft tritt und dass das Abkommen in Paris am 14. Dezember 1995 in bosnischer (!), kroatischer, englischer und serbischer Sprache ABGEFASST wurde, wobei jeder Text gleichermaßen glaubwürdig ist. Es folgen die Unterschriften der Vertreter der Parteien, der Republik Bosnien und Herzegowina, der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien und der ZEUGEN: des Sondergesandten der EU, der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der Vereinigten Staaten von Amerika.
Darüber hinaus gilt dasselbe für Anhang IV, besser bekannt als Verfassung von Bosnien und Herzegowina. In einer korrekten Übersetzung – fragen Sie ernsthafte Übersetzer – bezeichnet der Begriff „constituent“ als Substantiv im kürzesten Sinne: wesentlicher Teil: Komponente, Element, organische Bestandteile von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen; eine strukturelle Einheit einer definierten syntaktischen, semantischen oder phonologischen Kategorie, die aus einem oder mehreren sprachlichen Elementen (wie Wörtern, Morphemen oder Merkmalen) besteht und als Komponente einer größeren Konstruktion auftreten kann, und als Adjektiv wird constituent verwendet, um das zu beschreiben, was zur Bildung, Zusammensetzung oder Konstruktion einer Einheit oder eines Ganzen dient: Bestandteile von Komponenten.
Daher: Die Republik Bosnien und Herzegowina, deren offizieller Name von nun an „Bosnien und Herzegowina“ lautet, setzt ihre rechtliche Existenz im Einklang mit dem Völkerrecht als Staat fort, mit ihrer hier vorgesehenen geänderten inneren Struktur und ihren derzeit international anerkannten Grenzen. Sie bleibt Mitgliedstaat der Vereinten Nationen und kann als Bosnien und Herzegowina die Mitgliedschaft in Organisationen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen beibehalten oder beantragen (Artikel I: Bosnien und Herzegowina, 7. Fortsetzung), „(...) wird aus zwei Entitäten bestehen, der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska (im Folgenden „die Entitäten“) (9. Zusammensetzung), in denen die konstituierenden Völker (zusammen mit anderen) und die Bürger von Bosnien und Herzegowina tatsächlich die Völker (Bestandteile) sind, die (zusammen mit anderen) und die Bürger von BIH eine Einheit bilden.
Daraus und aus Artikel I, Absatz 13a, der im Original lautet: Alle Bürger einer der beiden Entitäten sind damit Bürger von Bosnien und Herzegowina... bedeutet in der Übersetzung: DAHER SIND ALLE BÜRGER BEIDER ENTITÄTEN STAATSBÜRGER VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA! Oder, Oxford Dictionary und Encyclopedia Britannica unterscheiden zwischen Bürgerschaft und Staatsbürgerschaft innerhalb des Begriffs citizenship und sagen, dass Staatsbürgerschaft ist: „...die Beziehung zwischen einem Individuum und dem Staat, dem das Individuum Loyalität schuldet und im Gegenzug Anspruch auf dessen Schutz hat; sie impliziert den Status der Freiheit mit den damit verbundenen Verantwortlichkeiten. Im Allgemeinen basieren volle politische Rechte, einschließlich des Wahlrechts und der Ausübung öffentlicher Ämter, auf der Staatsbürgerschaft. Zu den üblichen Pflichten der Staatsbürgerschaft gehören Loyalität, Besteuerung und Militärdienst. Staatsbürgerschaft ist die am meisten privilegierte Form der Nationalität. Dieser umfassendere Begriff bezeichnet verschiedene Beziehungen zwischen einem Individuum und dem Staat, die nicht unbedingt politische Rechte gewähren, aber andere Privilegien implizieren, insbesondere Schutz im Ausland. Der im Völkerrecht verwendete Begriff bezeichnet alle Personen, die der Staat zu schützen berechtigt ist.“ ...und daher können die Entitäten diese Vorrechte keinesfalls haben.
Es gibt noch mehr... es ist unmöglich, alles in einem Text aufzuschreiben. Aber das reicht für den Anfang, um uns zu fragen, wer und warum eine Übersetzung brauchte, die aus mehreren Gründen inkonsistent, ungenau und letztendlich falsch (!) ist? Wer und aus welchen Motiven hat eine solche und keine andere Übersetzung des Abkommens in Auftrag gegeben? Aber nein... vielleicht kommt jemandem in den Sinn zu fragen, warum niemand hier (im ehemaligen Jugoslawien) jemals jemandem den Krieg erklärt hat (?) und wie sich das auf die Definition der Art des Konflikts in der Region auswirkt?
Andererseits ist es vielleicht besser so: Das Dayton-Abkommen gilt als „heilige Schrift“, eine schlechte Übersetzung als Dogma, und der Zustand, in dem jeder Hans und Franz eine Reservepolizei gründen und bewaffnen kann, seine eigene „Republik“ in seiner Steueroase oder seinem Paradies ausrufen kann... unzählige Menschenrechtsverletzungen, Beharren auf kollektiven statt individuellen Identitäten, Missachtung der Souveränität und Leugnung der Rechtsstaatlichkeit... das Fehlen jeglichen Sicherheitsgefühls, Unsicherheit, Hoffnungslosigkeit, Orientierungslosigkeit, das Leben am Rande eines öffentlichen Konflikts und die ständige Angst als Demokratie zu bezeichnen, anstatt es beim richtigen Namen zu nennen: Faschismus!
Es ist erstaunlich, wie die offensichtlichsten Dinge, die übrigens das Gesamtbild von Grund auf verändern, niemandem von den Eingeladenen in den Sinn kommen. Zugegebenermaßen ist es einfacher und billiger, die Identität des eigenen ideologischen Hinterteils konsequent zu wahren, mit Integrität zu prahlen und die Inkonsistenten zu verurteilen, als sich für das Schicksal des Landes einzusetzen. Ganz nach patriotischer Art!
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