
Das Gremium der Abteilung I für Kriegsverbrechen der Berufungsabteilung des Gerichts von Bosnien und Herzegowina hat am 12. Februar die zweitinstanzliche Entscheidung zugestellt, mit der die Berufung des Verteidigers des Angeklagten Edin Džeko als unbegründet zurückgewiesen und die Berufung der Staatsanwaltschaft von BiH teilweise stattgegeben wird, berichtet die Nachrichtenagentur Patria, wie aus dem Gericht von BiH mitgeteilt wurde.
Das erstinstanzliche Urteil des Gerichts von BiH vom 6. Juni 2014 wird in Bezug auf die Entscheidung über die einheitliche Strafe geändert, so dass der Angeklagte Edin Džeko wegen der Straftat Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene, für die eine Haftstrafe von zehn Jahren verhängt wurde, und der Straftat Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung, für die eine Haftstrafe von sieben Jahren verhängt wurde, auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen zu einer einheitlichen Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wird, während das erstinstanzliche Urteil im übrigen Teil unverändert bleibt.
Mit dem erstinstanzlichen Urteil wurde der Angeklagte Edin Džeko wegen der Straftat Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene und der Straftat Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung für schuldig befunden und zu einer einheitlichen Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte Edin Džeko wurde für schuldig befunden, weil er während des Krieges in Bosnien und Herzegowina und während des bewaffneten Konflikts zwischen der Armee von BiH und dem HVO als Mitglied des Sonderkommandos für besondere Zwecke der Armee von BiH „Zulfikar“ am 16. April 1993 im Rahmen eines zuvor geplanten Angriffs auf das Dorf Trusina, Gemeinde Konjic, an der Erschießung von sechs aufgestellten HVO-Soldaten und der Tötung von zwei Zivilisten beteiligt war.
Mit demselben Urteil wurde der Angeklagte Edin Džeko von der Anklage wegen der Straftat Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft von BiH legte Berufung wegen Verletzung des Strafgesetzes, fehlerhafter und unvollständiger Feststellung des Sachverhalts und der Entscheidung über die strafrechtliche Sanktion ein, mit dem Antrag, dass das Gremium der Berufungsabteilung die Berufung vollständig als begründet anerkennt und das angefochtene Urteil im freisprechenden Teil sowie in Bezug auf die Strafentscheidung ändert.
Die Verteidiger des Angeklagten Edin Džeko legten ebenfalls Berufung gegen das Urteil ein wegen wesentlicher Verletzung der Bestimmungen des Strafverfahrens, fehlerhafter Feststellung des Sachverhalts und Verletzung des Strafgesetzes mit dem Antrag, dass das Gremium der Berufungsabteilung der Berufung stattgibt, das Urteil ändert und den Angeklagten freispricht bzw. das Urteil aufhebt und die Anberaumung einer Verhandlung mit neuen Beweisen vor dem Berufungsgericht des Gerichts von BiH anordnet, berichtet Fena.
Das Berufungsgericht hielt am 4. Dezember 2014 eine öffentliche Sitzung ab, bei der die Berufungskläger bei den schriftlich dargelegten Berufungsgründen und -einwänden blieben.
Nach Prüfung des angefochtenen Urteils im Rahmen der Berufungsanträge traf das Berufungsgericht eine Entscheidung, wie aus dem Gericht von BiH mitgeteilt wurde.
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