Duraković rechtskräftig von Schuld an Verbrechen in Čajniče freigesprochen

Patria
AutorPatria
11:08
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Duraković rechtskräftig von Schuld an Verbrechen in Čajniče freigesprochen

(Patria) - Das Berufungsgericht des Staatsgerichts hat in einer neu aufgerollten Verhandlung den ehemaligen Kommandeur der 43. Drina-Brigade der Armee von Bosnien und Herzegowina, Ramiz Duraković, von der Schuld an Verbrechen im Raum Čajniče freigesprochen.

Duraković wurde freigesprochen, weil er keine Maßnahmen ergriffen habe, um die Täter zu bestrafen, nachdem Angehörige der 43. Drina-Brigade am 14. Februar 1993 die Stellungen der Armee der Republika Srpska im Gebiet Pisanica und im Dorf Šapići angegriffen hatten, in dem sich keine militärischen Ziele befanden. Bei dieser Gelegenheit wurden in Šapići die Zivilistin serbischer Nationalität Darinka Pjević getötet und die Häuser von Rajko und Miloš Pjević niedergebrannt. 

„Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten für die ihm vorgeworfenen Handlungen nicht zweifelsfrei nachgewiesen hat“, sagte die Vorsitzende des Berufungsgerichts, Amela Huskić, und erklärte, dass die Freisprechung aufgrund mangelnder Beweise für entscheidende Tatsachen erfolgte.

Für das Berufungsgericht steht nicht in Frage, dass das Verbrechen in Šapići stattgefunden hat, noch dass der Angeklagte Duraković die Aktion leitete.

„Aber keiner der vorgelegten Beweise deutet darauf hin, dass Informationen über die Tötung und die Brandstiftung der Häuser den Angeklagten mittelbar oder unmittelbar erreichten“, stellte Richterin Huskić fest.

Mit Beschluss des Gerichts wurde die Untersuchungshaft von Duraković aufgehoben.

Er wurde von den Kosten des Gerichtsverfahrens befreit, während die Geschädigten auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden. 

Das Verfahren gegen Duraković begann im Oktober 2024.

Das Berufungsgericht ordnete eine neue Verhandlung gegen Duraković an, nachdem es das erstinstanzliche Urteil vom Oktober letzten Jahres aufgehoben hatte, mit dem er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.

Gegen dieses Urteil ist keine Berufung zulässig, schreibt Detektor.

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