
(Patria) - Die österreichische Botschaft hat mitgeteilt, dass die Handlungen des Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, eine Bedrohung für die Stabilität, die verfassungsmäßige Ordnung und die territoriale Integrität von Bosnien und Herzegowina darstellen.
"Österreich hat daher in enger Abstimmung mit anderen europäischen Partnern entschlossene Maßnahmen gegen die verantwortlichen Politiker der Entität Republika Srpska ergriffen.
Hiermit bestätigen wir, dass bilaterale Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise nach Österreich und des Transits durch Österreich für den Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, den Präsidenten der Nationalversammlung der Republika Srpska, Nenad Stevandić, und den Premierminister der Republika Srpska, Radovan Višković, in Kraft sind", teilte die Botschaft der Republik Österreich mit.
Die Botschaft dementierte damit Dodiks gestrige Aussage gegenüber den Medien in Banja Luka.
- Es gibt keine Sanktionen, ich kann morgen gehen, aber ich werde nicht gehen - sagte Dodik und bezog sich dabei auf die frühere Behauptung der österreichischen Ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, Beate Meinl-Reisinger, über die Verhängung von Sanktionen gegen die Führung der Republika Srpska.
In der Mitteilung der Botschaft heißt es weiter, dass die Maßnahme darauf abzielt, ein politisches Signal zu senden und allen pro-europäischen Kräften die Zusicherung zu geben, dass Österreich sie weiterhin aktiv in ihren Bemühungen um eine EU-Mitgliedschaft Bosnien und Herzegowinas unterstützen wird.
"Dies ist besonders relevant für die Bürgerinnen und Bürger der Entität Republika Srpska, denn einige Politiker können ihren Weg in eine europäische Zukunft nicht aufhalten", so die Botschaft.
Dodik, Stevandić und Višković werden verdächtigt, die Straftat "Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung" begangen zu haben. Nachdem sie sich geweigert hatten, einer Vorladung zur Vernehmung Folge zu leisten, beantragte die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina ihre Vorführung, das Gericht ordnete Untersuchungshaft an und anschließend wurde ein Haftbefehl erlassen.
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