Dodik zitiert die Verfassung und verdreht dann Fakten und leugnet die Souveränität des Staates BIH

Patria
AutorPatria
14:47
Podijeli:
Dodik zitiert die Verfassung und verdreht dann Fakten und leugnet die Souveränität des Staates BIH

(Patria) - Milorad Dodik hört nicht auf, öffentlich über die Verfassung von BIH, BIH und die Entitäten in BIH zu polemisieren. Heute wiederholte er, dass "BIH keine Souveränität hat, weil es ein Protektorat ist, das von Ausländern durch die Auferlegung von Gesetzen verwaltet wird".

„Hier geht es um die Bestimmungen der Verfassung und das bosniakische Mitglied des Präsidiums, Denis Bećirović, manipuliert und täuscht ständig, weil er die Artikel der Verfassung nicht so zitiert, wie sie geschrieben sind, sondern nur einzelne Teile. Wenn er über die Kontinuität von BIH spricht, steht in der Verfassung klar geschrieben „dass sie ihre rechtliche Existenz im Einklang mit dem Völkerrecht als Staat fortsetzt, mit einer inneren Struktur, die gemäß den hier enthaltenen Bestimmungen modifiziert wurde“.

Genauer gesagt, seine gesamte Kontinuität gemäß der Dayton-Verfassung beschränkt sich ausschließlich auf drei begrenzte Punkte der Kontinuität: den Namen „Bosnien und Herzegowina“, die international anerkannten Grenzen und die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

Er betonte, dass Bećirović hartnäckig vermeidet, den Artikel zu zitieren, der besagt: „BIH besteht aus zwei Entitäten, der Föderation BIH und der Republika Srpska“. Und dann entschied sich Dodik, die Verfassung von BIH so zu interpretieren, wie es ihm passt, und verwandelte das Wort „besteht“ wieder in „zusammengesetzt“.

„Natürlich weiß das Bećirović, aber er versucht mit Manipulationen, die Tatsache zu verbergen, dass BIH erst in Dayton zusammengesetzt wurde, und zwar aus zwei Entitäten und dem Distrikt Brčko als Miteigentum dieser beiden Entitäten. In Dayton wurden weder die Republika Srpska noch die Föderation BIH gegründet, da sie bereits zuvor als politische und rechtliche Tatsache existierten, mit souveräner Macht auf ihrem Territorium, und auch von der internationalen Gemeinschaft anerkannt wurden. „Bosnien und Herzegowina“ existierte nicht, und erst in Dayton wurde es als Staat gegründet, der aus staatsbildenden Entitäten durch eine internationale Vereinbarung zusammengesetzt ist“, erklärte Dodik.

Er gab an, dass damit die Souveränität und Legitimität der Republika Srpska und der Föderation BIH sowie das Verschwinden der „Republik Bosnien und Herzegowina“ bestätigt wurden.

„Nur „Bosnien und Herzegowina“ blieb übrig, um als geografischer Begriff mit international anerkannten Grenzen zu leben“, schloss Dodik.

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