
(Patria) - In Sarajevo findet heute um 11 Uhr die 10. außerordentliche Sitzung des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina statt.
Auf der vorgeschlagenen Tagesordnung stehen insgesamt vier Punkte:
- Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Polizeibeamte der Föderation BiH (dringendes Verfahren);
- Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über innere Angelegenheiten der Föderation BiH (dringendes Verfahren);
- Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Föderation BiH 2021-2027 (dringendes Verfahren); sowie
- Harmonisierung des Gesetzesentwurfs zur Änderung und Ergänzung des Abfallwirtschaftsgesetzes.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bezüglich der Polizeibeamten der Föderation BiH sehen eine Anpassung des geltenden Gesetzes an bestimmte Bestimmungen des Gesetzes über die Renten- und Invalidenversicherung vor.
Ziel ist es, dass Polizisten, deren Arbeitsverhältnis mit dem Eintritt in den Ruhestand endet, Renten- und Invalidenversicherungsansprüche gemäß den geltenden Vorschriften geltend machen können.
Hinsichtlich der Änderungen des Gesetzes über innere Angelegenheiten der Föderation BiH gab die Föderale Regierung als Antragsteller an, dass derzeit aufgrund der Besonderheiten bei der Beförderung von Polizeibeamten in höhere Ränge – die nur für freie Stellen erfolgt – sowie aufgrund des spezifischen Beförderungsverfahrens kein Polizeibeamter der FUP (Föderale Polizeibehörde) den Rang eines Hauptinspektors hat, der die Voraussetzungen für die Bewerbung auf die Stelle des Direktors oder stellvertretenden Direktors der FUP erfüllt, da er während der Amtszeit die Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllen würde.
„Wir weisen auch darauf hin, dass in den meisten kantonalen Innenministerien eine ähnliche oder gleiche Situation mit Polizeibeamten besteht, die die Voraussetzungen hinsichtlich des Rangs erfüllen, d. h. dass sie Kandidaten für den Direktor oder stellvertretenden Direktor der Föderalen Polizeibehörde sein können.
Angesichts dessen, dass die Föderale Polizeibehörde derzeit nicht von einem Direktor oder stellvertretenden Direktor geleitet wird und dass es nach der Ausschreibung des öffentlichen Wettbewerbs schwierig sein wird, einen Polizeibeamten gemäß den im Gesetz über innere Angelegenheiten der Föderation BiH festgelegten Bedingungen zu finden, ist es notwendig, die Bestimmung zu korrigieren“, so die Regierung der Föderation BiH.
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