
(Patria) - Das Föderale Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik gab bekannt, dass gemäß dem Gesetz über die Ausrufung des 1. März zum Unabhängigkeitstag von Bosnien und Herzegowina der Tag
der Unabhängigkeit am 1. März gefeiert wird und dass der Tag des Feiertags ein arbeitsfreier Tag für staatliche
Behörden, Unternehmen und andere juristische Personen ist.
Feiertage werden gemäß diesem Gesetz nicht verschoben und werden an dem Tag gefeiert,
auf den sie fallen.
Dieses Jahr fällt der Unabhängigkeitstag auf einen Sonntag, und dementsprechend rufen wir alle juristischen Personen, die sonntags arbeiten, aufgrund der Art der Arbeit und der Arbeitszeitregelung dazu auf, das Recht der Arbeitnehmer, die an diesem Tag arbeiten, auf erhöhte Löhne gemäß Artikel 76 des Arbeitsgesetzes zu respektieren.
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