
(Patria) - Angesichts der Tatsache, dass das Föderale Hydrometeorologische Institut eine orangefarbene Warnung vor starken südlichen Windböen für Sonntag und Montag im gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina herausgegeben hat, haben die kantonalen Zivilschutzbehörden von KS alle natürlichen und juristischen Personen aufgefordert, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die ihnen durch das Gesetz über den Schutz und die Rettung von Menschen und Sachwerten vor natürlichen und anderen Katastrophen vorgeschrieben sind.
„Wir warnen alle juristischen und natürlichen Personen, präventiv, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen sowie von Sach- und Kulturgütern, unverzüglich gemäß ihren Zuständigkeiten und Verpflichtungen die notwendigen präventiven Schutzmaßnahmen vor starkem und stürmischem Wind zu ergreifen, bzw. angemessene Kräfte und materiell-technische Mittel für eine schnelle Reaktion auf die angekündigten starken und stürmischen Windböen vorzubereiten. Auf diese Weise werden die Voraussetzungen für ein effektiveres und schnelleres Eingreifen aller Akteure des Schutz- und Rettungssystems bei der umfassenden Reaktion auf potenzielle Herausforderungen und Bedrohungen durch starke Windböen und damit verbundene große Sachschäden sowie mögliche Verletzungen und Todesopfer geschaffen“, betonen die KUCZ.
Sie appellieren an juristische Personen, die Bauarbeiten durchführen, keine Gegenstände auf Dächern von Gebäuden und Baugerüsten liegen zu lassen, die aufgrund starken Windes herunterfallen und dadurch die Sicherheit von Passanten gefährden könnten.
Sie rufen auch die Bürger dazu auf, keine Gegenstände auf ihren Balkonen und anderen offenen Flächen liegen zu lassen, die aufgrund von Wind die Sicherheit von Passanten gefährden könnten, ihre Fahrzeuge nicht in der Nähe von großen Bäumen zu parken und Ausflüge und Aufenthalte in der Natur während der Dauer der orangefarbenen Warnung zu vermeiden.
Sie haben auch die kommunalen Zivilschutzdienste aus dem Kanton Sarajevo aufgefordert, die organisierten Schutz- und Rettungskräfte unverzüglich in Bereitschaft zu versetzen, damit sie als Ersthelfer gemäß ihren Zuständigkeiten und Verpflichtungen gemäß den Schutz- und Rettungsplänen auf potenziell mögliche starke und stürmische Windböen in ihren Gemeinden reagieren können.
Alle, die eine Gefahr oder ein Ereignis bemerken oder davon erfahren, das zu einer natürlichen oder anderen Katastrophe führen kann, sollten das operative Zentrum des Zivilschutzes unter der Nummer 121 kontaktieren, das 24 Stunden am Tag erreichbar ist.
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