
(Patria) - Obwohl die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Bestimmungen des Wahlgesetzes von BiH informiert hat, die sich auf den vorzeitigen Wahlkampf beziehen, ist aufgrund von eingegangenen Anzeigen und eingeleiteten Verfahren offensichtlich, dass diese gesetzliche Bestimmung massenhaft verletzt wird.
Wir erinnern daran, dass „vorzeitiger Wahlkampf“ jede Form von Wahlkampfhandlungen ist, die politische Subjekte im Zeitraum von der Ausschreibung der Wahlen bis zum offiziellen Beginn des Wahlkampfs durchführen. Das heißt, in diesem Zeitraum ist es politischen Subjekten, Kandidaten und ihren Anhängern untersagt, die Wähler und die Öffentlichkeit mit dem Programm und den Kandidaten der politischen Subjekte für die bevorstehenden Wahlen vertraut zu machen.
Wenn ein bestätigtes politisches Subjekt, ein Kandidat oder ein Anhänger eines politischen Subjekts in elektronischen, Online- und Printmedien sowie über soziale Netzwerke Kandidaten und das Programm für die Wahlen bewirbt und dies vom Tag der Wahlausschreibung bis zum Tag des Beginns des Wahlkampfs tut, handelt es sich um einen vorzeitigen Wahlkampf.
Mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000,00 KM bis 30.000,00 KM wird ein politisches Subjekt für eine Ordnungswidrigkeit bestraft, wenn es oder sein Kandidat oder Anhänger entgegen Artikel 7.1 des Wahlgesetzes von BiH im Zeitraum des vorzeitigen Wahlkampfs eine Handlung vornimmt, die als Führung eines Wahlkampfs gilt. Für diese Ordnungswidrigkeit wird auch der Kandidat eines politischen Subjekts mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000,00 KM bis 15.000,00 KM bestraft, wenn er persönlich verantwortlich ist.
Wir sind der Ansicht, dass 30 Tage ein angemessener Zeitraum für einen Wahlkampf sind und dass die Führung eines vorzeitigen Wahlkampfs unter anderem einzelne politische Subjekte in eine ungleiche Position bringt, aber auch den Medienraum Monate vor dem Wahltag belastet.
Der Wahlkampf beginnt offiziell am 6. September 2024.
Bisher hat die Zentrale Wahlkommission von BiH mehr als 200 Anzeigen erhalten, die sich auf den vorzeitigen Wahlkampf beziehen. Bisher hat sie in mehr als 20 Fällen Sanktionen verhängt. Die Zentrale Wahlkommission von BiH hat heute eine Übersicht über die Einwände und Beschwerden mit dem angegebenen Status veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird.
Die Übersicht ist auf der Internetseite der Zentralen Wahlkommission von BiH in der Rubrik „Einwände und Beschwerden“ verfügbar: https://www.izbori.ba/Default.aspx?Lang=3&CategoryID=1336&PodmId=1355
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