
SARAJEVO, (Patria) - Die Zentrale Wahlkommission wird innerhalb von sieben Tagen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften in BiH Anzeigen gegen Mitglieder von Wahlvorständen einreichen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie bei den letzten Kommunalwahlen Straftaten begangen haben.
Dies war ein Vorschlag des IKK-Mitglieds Vanja Bjelica Prutina, der von den anderen Mitgliedern unterstützt wurde. Tatsächlich ergibt sich die Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsfällen von Straftaten aus dem Wahlgesetz von BiH, und die zusätzliche Annahme eines solchen Beschlusses stärkt die Strafanzeigen nur.
– Ich denke, wir müssen eine Frist festlegen, innerhalb derer unsere Abteilungen gemäß Artikel 6.8 des Wahlgesetzes Mitglieder von Wahlvorständen bei denjenigen Wahllokalen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, die nach unserer Einschätzung Merkmale einer Straftat gegen das Wahlrecht aufweisen, anzeigen werden.
Ich denke dabei in erster Linie an Wahllokale, in denen bei der Auszählung der Stimmzettel in der Stadt Mostar Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sowie an Wahllokale, in denen es während des Wahlvorgangs zu Unregelmäßigkeiten kam.
Einige davon beziehen sich auf die Stimmabgabe im Namen anderer Personen in Doboj und Srebrenica. Ich halte es für notwendig, dass die Abteilungen die Anzeigen mit allen Daten und Beweisen, die sich auf die genannten Wahllokale beziehen, so schnell wie möglich, nicht länger als sieben Tage, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen und die Öffentlichkeit darüber informieren, dass wir alle Maßnahmen gemäß dem Wahlgesetz ergriffen haben – sagte Bjelica Pritina auf der heutigen Sitzung der IKK BiH.
Der Vorsitzende der IKK, Željko Bakalar, fügte hinzu, dass er bereits Kontakt mit den Abteilungen aufgenommen habe, die die Unterlagen vorbereiten, und dass für Mostar bereits ein Teil der Anzeigen und Beweise bereit sei, um an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet zu werden.
Das IKK-Mitglied Vlado Rogić hatte Einwände, da er der Meinung ist, dass solche Angelegenheiten zuerst im Kollegium der IKK erörtert werden sollten, damit niemand in der Sitzung „vor vollendete Tatsachen“ gestellt wird. Er stimmte jedoch dem Arbeitsbeschluss zu.
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