CIK muss die Beamtenkampagne und den Missbrauch öffentlicher Ressourcen sanktionieren

Patria
AutorPatria
15:02
Podijeli:
CIK muss die Beamtenkampagne und den Missbrauch öffentlicher Ressourcen sanktionieren

(Patria) - Die Koalition „Pod lupom“, die eine zivilgesellschaftliche, überparteiliche Beobachtungsmission der Kommunalwahlen in Bosnien und Herzegowina durchführt, weist darauf hin, dass die CIK BiH die Bestimmungen des Wahlgesetzes von BiH, die sich auf den vorgezogenen Wahlkampf und den Missbrauch öffentlicher Mittel und Ressourcen beziehen, eng auslegt und entweder keine Sanktionen für Verstöße gegen die Wahlregeln verhängt oder politischen Subjekten minimale Sanktionen auferlegt, die keine abschreckende Wirkung haben.

Von 393 bei der CIK eingegangenen Anzeigen wurden nur in 59 Fällen Sanktionen verhängt, d.h. nur jede siebte Anzeige führt zu einer Strafe.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsanktion für politische Subjekte beträgt 3.000 KM, und die durchschnittliche Sanktion, die die CIK in den bisherigen Fällen verhängt hat, liegt bei 3.750 KM. Bislang gab es keine Sanktion, die auch nur annähernd an die Höchststrafe von 30.000 KM für politische Subjekte und zusätzlich 15.000 KM für Kandidaten/Kandidatinnen heranreicht. Dies ist besonders problematisch im Fall jener politischen Subjekte, die wiederholt gegen die Wahlregeln verstoßen.

So entfallen auf die zehn politischen Parteien, die kontinuierlich gegen die Wahlregeln verstoßen, zwei Drittel aller Anzeigen und sogar 80 % der verhängten Strafen.

Im Rahmen der Beobachtermission der Koalition „Pod lupom“ wurden in den ersten drei Wochen der Berichterstattung der Langzeitbeobachter insgesamt 273 Wahlunregelmäßigkeiten festgestellt. 102 Fälle betreffen den Missbrauch öffentlicher Mittel und Ressourcen, 80 den vorgezogenen Wahlkampf, 36 Versäumnisse in der Arbeit der lokalen Wahlkommissionen, 21 Fälle Unregelmäßigkeiten in der Arbeit der Medien, 11 Fälle Druck auf Wähler und 23 Fälle andere Wahlunregelmäßigkeiten.

Die meisten Unregelmäßigkeiten betreffen die folgenden politischen Subjekte: SNSD (42), SDA (24), SDP (18), SDS (17) und HDZ BiH (12).

Besorgniserregend ist, dass die Beamtenkampagne in diesem Wahlzyklus voll an Fahrt aufgenommen hat, die CIK jedoch derzeit keine Beamtenkampagne sanktioniert. Dies ist sehr gefährlich, da eine solche Praxis der CIK den Grundsatz der Gleichheit aller Teilnehmer am Wahlprozess untergräbt und politischen Subjekten und Kandidaten/Kandidatinnen, die von einer Machtposition aus in das Wahlrennen gehen, einen Vorteil verschafft.

Auf der Grundlage der Ergebnisse hat die Koalition „Pod lupom“ 62 Anzeigen bei der CIK eingereicht, die sich auf vorgezogenen Wahlkampf, Missbrauch öffentlicher Mittel und Ressourcen sowie den Handel mit Sitzen in den Wahlvorständen beziehen. Auf der Grundlage der Anzeigen der Koalition „Pod lupom“ hat die CIK in 11 Fällen Sanktionen in Höhe von insgesamt 41.800 KM verhängt.
Die Koalition „Pod lupom“ fordert die CIK auf, damit zu beginnen, die Beamtenkampagne und den Missbrauch öffentlicher Mittel und Ressourcen zu sanktionieren und Höchststrafen für mehrfache Verletzer der Wahlregeln zu verhängen, damit sich Verstöße gegen die Wahlregeln für politische Subjekte nicht lohnen.

Aus der Koalition „Pod lupom“ wurde zudem daran erinnert, dass sich Bürgerinnen und Bürger bis zum 31. August 2024 als überparteiliche Wahlbeobachter/innen am Wahltag anmelden können.

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