
(Patria) - Die Zentrale Wahlkommission von BiH hat auf ihrer heutigen Sitzung im Rahmen der Vorbereitungen für die Durchführung der Kommunalwahlen in Bosnien und Herzegowina 2024 und nach Inkrafttreten des Beschlusses des Hohen Vertreters in BiH vom
26.03.2024. mit dem das Gesetz über die Änderungen und Ergänzungen des Wahlgesetzes von BiH erlassen wurde, 26 untergesetzliche Akte verabschiedet, die für die Durchführung der Kommunalwahlen in BiH 2024 von Bedeutung sind.
Wo es notwendig war, wurden zur besseren Orientierung auch konsolidierte Fassungen verabschiedet.
Die verabschiedeten untergesetzlichen Akte treten am Tag ihrer Verabschiedung in Kraft und werden in einer einzigen Ausgabe des „Amtsblatts von BiH“ veröffentlicht. Auf der Website der Zentralen Wahlkommission von BiH werden sie nächste Woche, am Tag der Ausschreibung der Wahlen, veröffentlicht.
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