
(Patria) - Der Verwaltungsrat der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina (ZBW) hat am 27. März 2019 eine Entscheidung zur Änderung des Vergütungssatzes für Überschüsse über die Mindestreserve verabschiedet. Mit der neuen Entscheidung entspricht der Vergütungssatz für Überschüsse über die Mindestreserve dem Einlagensatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Damit wurde der Vergütungssatz für Überschüsse
über die Mindestreserve von bisher -20 Bp auf -40 Bp geändert. Der Vergütungssatz für die Mindestreserve blieb unverändert.
„Die neue Politik der Vergütung für Mittel auf dem Reservekonto bei der ZBW wird ab dem 1. Mai 2019 angewendet. Die ZBW wird die Politik der Mindestreserve in all ihren Segmenten im Einklang mit makroökonomischen Trends, den Besonderheiten des Finanzsystems von BiH und den besten globalen Praktiken weiterführen. Über mögliche zukünftige Änderungen der Politik der Mindestreserve werden die Geschäftsbanken, die Bankenaufsichtsbehörden der Entitäten und die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert“, teilte die Zentralbank von BiH mit.
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