Haushalt zwischen Hammer und Amboss: Ein Dokument über die Illegalität des wichtigsten Finanzdokuments kursiert im Parlament der FBiH!

Patria
AutorPatria
11:45
Podijeli:
Haushalt zwischen Hammer und Amboss: Ein Dokument über die Illegalität des wichtigsten Finanzdokuments kursiert im Parlament der FBiH!

(Patria) - Im Abgeordnetenhaus des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina kursiert, wie Politicki.ba erfahren hat, ein dringender Einwand an die Gesetzgebungs- und Rechtskommission, in dem der Haushaltsentwurf der Föderation BiH für 2026 als rechtlich bedenklich und im Widerspruch zum geltenden Haushaltsgesetz in der Föderation Bosnien und Herzegowina bezeichnet wird.

In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass die Regierung der Föderation BiH bewusst grundlegende fiskalische Regeln verletzt und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der fiskalischen Koordinierung umgangen hat.

Die Abgeordneten werden bereits morgen darüber diskutieren können. Der Vorsitzende des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Föderation BiH, Dragan Mioković, hat für morgen und übermorgen eine Sitzung einberufen, auf der der Haushaltsentwurf erörtert wird.

Die Einreicher des Einspruchs behaupten, dass mit dem Haushalt versucht wird, ein systemisches Gesetz zu suspendieren, und das ohne jegliches formales Verfahren zu seiner Änderung, was in dem Dokument als ernsthafte Beeinträchtigung der fiskalischen Disziplin und der Rechtsordnung der Föderation BiH bewertet wird.



Haushalt geplant im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Normen

In dem Einwand wird darauf hingewiesen, dass die Regierung der Föderation BiH grob gegen Artikel 43 des Haushaltsgesetzes der Föderation BiH verstoßen hat, der ausdrücklich die Planung eines negativen laufenden Saldos verbietet, außer im Falle der Erklärung einer Elementar- oder Naturkatastrophe, was in der Föderation BiH nicht geschehen ist.

Gemäß dem Haushaltsentwurf für 2026 sind die Einnahmen der Föderation BiH auf 6.511.226.666 KM geplant, während die Ausgaben auf 7.697.731.075 KM geplant sind. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben beträgt minus 1.186.504.409 KM, was einem geplanten laufenden Defizit entspricht, so Politicki.ba.

In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass es für einen solchen Haushalt keine gesetzliche Grundlage gibt und dass seine Verabschiedung eine faktische Suspendierung des Haushaltsgesetzes der Föderation BiH durch das Parlament bedeuten würde, was in dem Einwand als inakzeptable Herabsetzung eines systemischen Gesetzes qualifiziert wird.

Fehlende fiskalische Koordinierung und Ignorieren der Kantone

Besonders problematisiert wird die Verletzung von Artikel 41 des Haushaltsgesetzes der Föderation BiH, der die obligatorische Rolle des Fiskalischen Koordinierungsgremiums der Föderation BiH bei der Festlegung fiskalischer Ziele und der Kreditaufnahme vorschreibt.

In dem Einwand wird darauf hingewiesen, dass die Regierung der Föderation BiH dem Haushaltsentwurf für 2026 keine Stellungnahme des Fiskalischen Koordinierungsgremiums und kein Protokoll der Sitzung beigefügt hat, auf der das geplante Kreditniveau geprüft und genehmigt worden wäre. Gleichzeitig sieht der Haushalt eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 2.336.952.480 KM vor.

In dem Dokument wird, so heißt es weiter in dem Text von Politicki.ba, davor gewarnt, dass die Kreditaufnahme der Föderation BiH auf Kosten des gemeinsamen fiskalischen Raums der Kantone und der Gemeinden erfolgt und dass die fiskalische Stabilität der gesamten Föderation durch die fehlende Koordinierung direkt gefährdet ist.

Forderung nach sofortiger Reaktion des Parlaments

Im Schlussteil des Einspruchs wird darauf hingewiesen, dass die Regierung der Föderation BiH mit dem Haushalt, einem Akt geringerer Rechtskraft, versucht, ein geltendes Gesetz zu umgehen, indem sie das Verfahren zu seiner Änderung vermeidet, um die Planung eines laufenden Defizits rückwirkend zu legalisieren.

Daher wird die Gesetzgebungs- und Rechtskommission des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Föderation BiH aufgefordert, umgehend festzustellen, ob der Haushaltsentwurf der Föderation BiH für 2026 mit den Artikeln 41 und 43 des Haushaltsgesetzes der Föderation Bosnien und Herzegowina vereinbar ist, und die Regierung der Föderation BiH aufzufordern, das Protokoll des Fiskalischen Koordinierungsgremiums bezüglich der fiskalischen Ziele und der geplanten Kreditaufnahme vorzulegen.

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