
(Patria) - Der Stadtrat von Stolac hat zwei Beschlüsse verabschiedet, die die räumliche und städtebauliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zehn Jahren prägen werden. Es handelt sich um den Beschluss zur Annahme des Flächennutzungsplans der Stadt Stolac für den Zeitraum 2024–2034 und den Beschluss zur Umsetzung dieses Plans.
Diese Beschlüsse haben eine scharfe Reaktion der Bosniaken von Stolac hervorgerufen, die betonen, dass es sich um illegale Beschlüsse handelt.
„Dieser Plan, der ausschließlich durch den Willen von 12 Stadträten der HDZ und ihrer Koalitionspartner verabschiedet wurde, wurde ohne die vorherige Zustimmung und Genehmigung des zuständigen Ministeriums für Raumplanung des HNK verabschiedet, was ihn nicht nur irregulär, sondern auch rechtlich nichtig macht. Besonders besorgniserregend und beleidigend ist die Tatsache, dass durch einen solch illegalen Plan vorgesehen ist, den städtischen Friedhof/die städtische Begräbnisstätte für die Bosniaken von Stolac an einen äußerst inakzeptablen Ort zu verlegen – in ein unzugängliches und abgelegenes Gebiet von Dragovlje in Richtung Ljubinje, direkt an der Entitätsgrenze. Eine solche Lösung ist beleidigend, diskriminierend und völlig inakzeptabel“, heißt es in der Erklärung.
Sie forderten die zuständigen Institutionen auf, „diese Demütigung durch die HDZ endlich zu stoppen und alle Verantwortlichen für die Verabschiedung des illegalen Beschlusses der Mehrheit im Stadtrat von Stolac strafrechtlich zu verfolgen“.
Sie forderten auch die Islamische Gemeinschaft auf, „ohne Kalkül und Angst die begonnenen Arbeiten auf dem städtischen Friedhof in Poprati - Popržen, in unmittelbarer Nähe von Radimlje, fortzusetzen. Für diesen Standort haben die zuständige städtische Dienststelle und der Bürgermeister selbst bereits eine Genehmigung unterzeichnet, und deren nachträgliche Aufhebung hat keine rechtliche Gültigkeit – genauso wenig wie der illegal verabschiedete Flächennutzungsplan. Die Bosniaken von Stolac werden weiterhin fest und würdevoll auf ihrem Recht bestehen, dass die städtische Begräbnisstätte an einem gesetzlich bestätigten und logischen Ort errichtet wird und nicht an einem Ort, der offensichtlich mit dem Ziel weiterer Demütigung und Diskriminierung auferlegt wurde“.
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