Einmalige Beihilfe von 200 KM für Veteranen in der FBiH

Patria
AutorPatria
18:12
Podijeli:
Einmalige Beihilfe von 200 KM für Veteranen in der FBiH

(Patria) - Die Regierung der FBiH hat auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Angelegenheiten der Veteranen und Invaliden des Verteidigungs-Befreiungskrieges auf ihrer heutigen Telefonsitzung eine Verordnung über eine einmalige Geldleistung für Leistungsempfänger aus dem Bereich des Veteranen- und Invalidenschutzes verabschiedet.

Die einmalige Geldleistung beträgt 200 KM.

Ziel der Verordnung ist die Gewährleistung finanzieller und materieller Unterstützung zur Verbesserung des materiellen Status von Leistungsempfängern aus dem Bereich des Veteranen- und Invalidenschutzes, die aus dem Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina finanziert werden, aufgrund der Erhöhung der Preise des Warenkorbs.

Anspruch auf diese Hilfe haben Empfänger von persönlichen und familiären Invalidenrenten, monatlichen Geldzulagen aufgrund von Auszeichnungen oder Ehrungen und Geldleistungen für den Lebensunterhalt, die nach föderalen Vorschriften gewährt und aus dem Haushalt der FBiH ausgezahlt werden.

Die einmalige Geldleistung wird an Personen ausgezahlt, die den Status eines Leistungsempfängers dieser Rechte hatten und im August dieses Jahres Leistungen aus dem Bereich des Veteranen- und Invalidenschutzes erhielten.

Es wurde festgelegt, dass Personen, die mehrere der oben genannten Leistungen beziehen, die einmalige Geldleistung nur aus einem Grund erhalten.

Im Falle von Leistungsempfängern, die Anspruch auf eine familiäre Invalidenrente und eine monatliche Geldzulage aufgrund von Auszeichnungen oder Ehrungen als Mitbezieher von Leistungen haben, wird der Betrag der einmaligen Geldleistung zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Die gesamten Mittel für die Auszahlung dieser Hilfe werden im Haushalt der FBiH, im Ressort des Föderalen Ministeriums für Angelegenheiten der Veteranen und Invaliden des Verteidigungs-Befreiungskrieges, bereitgestellt.

Der Vorschlagende begründete, dass für die Umsetzung dieser Verordnung Mittel in Höhe von über 19 Millionen KM zur Auszahlung einer einmaligen Geldleistung für mehr als 99.000 Leistungsempfänger bereitgestellt werden müssen.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina in Kraft.

Hilfe für 10.540 private Arbeitgeber

Auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk hat die Regierung der FBiH eine Entscheidung getroffen, mit der die endgültige Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe für Juli 2025 für private Arbeitgeber, Handwerker und sonstige selbstständige Tätigkeiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina festgelegt wurde, mit dem Ziel, bestehende Arbeitsplätze in diesem Jahr zu erhalten.

Die Entscheidung legt auch die Höhe der zugewiesenen Mittel fest, und zwar gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung privater Arbeitgeber, Handwerker und sonstiger selbstständiger Tätigkeiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze für das Jahr 2025.

Bestandteil der endgültigen Liste ist auch die Liste der Begünstigten, deren Einspruch gegen die Entscheidung über die Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe für Juni 2025 stattgegeben wurde.

Die gesamten Mittel zur Umsetzung dieser Entscheidung in Höhe von 4.805.650 KM wurden im Haushalt der FBiH für das Föderale Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk bereitgestellt und werden an 10.540 Begünstigte vergeben.

Ein Teil der Mittel in Höhe von 712.550 KM wird an 984 Begünstigte vergeben, deren Einspruch gegen die Entscheidung über die Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe für Juni 2025 stattgegeben wurde.

Die endgültige Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe wird auf den Websites der Regierung der FBiH und des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk veröffentlicht.

Die Überweisung der finanziellen Hilfsmittel auf die Transaktionskonten der Begünstigten erfolgt durch die Union Bank in Zusammenarbeit mit dem Föderalen Finanzministerium und dem Föderalen Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk auf Grundlage dieser Entscheidung.

Für die Umsetzung dieser Entscheidung sind das Föderale Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk, das Föderale Finanzministerium, die Steuerbehörde der FBiH und die Union Bank jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verpflichtungen gemäß der Verordnung zuständig.

Wie begründet wurde, ist der Grund für die Verabschiedung dieser Entscheidung die Umsetzung der Verordnung, die auf die Nachhaltigkeit, den Erhalt bestehender Arbeitsplätze und die Gewährleistung der Liquiditätsunterstützung für das Jahr 2025 für private Arbeitgeber, Handwerker und sonstige selbstständige Tätigkeiten abzielt.

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