
(Patria) - Das Ministerium für Sicherheit von BiH hat drei Polizeibehörden und zwei weitere Ministerien aufgefordert, dringend neue Vorschläge für Mitglieder des Beschwerdeausschusses für Polizeibeamte einzureichen, nachdem die Minister der „Trojka“ und der Minister für Menschenrechte und Flüchtlinge, Sevlid Hurtić, am 16. Dezember gegen den Vorschlag gestimmt hatten, der auf der Tagesordnung der Sitzung des Ministerrates von BiH stand.
Seitdem gibt es keinen Beschwerdeausschuss mehr, der über Beschwerden von Polizeibeamten auf Ebene von BiH entscheidet.
Aus mehreren Quellen wurde Patria bestätigt, dass der „Trojka“ und Hurtić der Vorschlag des Ministeriums für Zivilangelegenheiten von BiH, das Ado Hasečić vorgeschlagen hatte, nicht akzeptabel war. Ansonsten müssen von den sieben Mitgliedern fünf Juristen sein. Obwohl die Direktion für die Koordinierung von Polizeibehörden in dieser Zusammensetzung des Ausschusses zwei Mitglieder stellen sollte, wird sie aufgrund fehlender Juristen nur ein Polizeimitglied haben.
Das Justizministerium schlug Boris Jukić vor, aus der SIPA wurde Ljubiša Pandurević gewählt, für den dies die dritte Amtszeit im Ausschuss sein wird. Von der Grenzpolizei von BiH treten beide vorgeschlagenen Kandidaten aus der serbischen und kroatischen Volksgruppe ein, aus der DKPT ein Bosniake, während das Ministerium für Sicherheit von BiH Ermin Pešta vorschlug, der auch Vorsitzender des Beschwerdeausschusses für Polizeibeamte werden soll.
Ungeachtet dessen, dass der frühere Vorschlag keine Unterstützung erhielt, können die Polizeibehörden dieselben Namen vorschlagen, und es wird erwartet, dass das Ministerium für Zivilangelegenheiten von BiH, über das keine Einigkeit erzielt wurde, einen neuen Namen einreicht.
Aufgrund des Fehlens des Beschwerdeausschusses sind Prozesse wie Beförderungen oder Disziplinarverfahren oder andere Entscheidungen, gegen die ein Beschwerderecht besteht, gestoppt. Der Beschwerdeausschuss für Polizeibeamte entscheidet über die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde, mit Ausnahme der Beschwerde gegen die Entscheidung über die Suspendierung, über die er innerhalb von drei Tagen entscheidet.
Die Entscheidungen des Beschwerdeausschusses für Polizeibeamte sind endgültig und müssen unverzüglich ausgeführt werden, wobei sie gemäß den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein können und innerhalb von acht Tagen nach ihrer Annahme zugestellt werden.
Gemäß dem Protokoll der Sitzung des Ministerrates von BiH vom 16. Dezember gab es zwei Abstimmungsrunden, und in der zweiten Abstimmungsrunde mit fünf Ja-Stimmen (Vorsitzender des Ministerrates; Minister für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen; Justizminister; Minister für Zivilangelegenheiten; stellvertretender Sicherheitsminister) und vier Nein-Stimmen (Verteidigungsminister; Außenminister; Minister für Menschenrechte und Flüchtlinge; Minister für Kommunikation und Verkehr) traf der Ministerrat keine Entscheidung über die Ernennung von Mitgliedern des Beschwerdeausschusses für Polizeibeamte, da kein Bosniake stimmte.
Angesichts der Bedeutung dieses Ausschusses und der Prozesse in den Polizeibehörden sind alle Institutionen verpflichtet, so schnell wie möglich Namen einzureichen, damit das Ministerium für Sicherheit von BiH dem Ministerrat von BiH erneut einen Vorschlag zur Abstimmung vorlegt.
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