
(Patria) - Das Gericht von Bosnien und Herzegowina hat eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der bh. Entität Republika Srpska die Durchführung von Investitionsarbeiten und Waldrodung am Standort „Vučiji most“ im Gebiet Jahorina untersagt wird, erfährt BHRT.
Das Gericht erließ diese Maßnahme auf Antrag der Rechtsvertretung von Bosnien und Herzegowina, als gesetzlichem Vertreter von Bosnien und Herzegowina.
„Mit der Entscheidung des Gerichts wurde eine einstweilige Sicherungsmaßnahme angeordnet, mit der der bh. Entität Republika Srpska die Durchführung von Investitionsarbeiten und Waldrodung, gemäß dem Regulierungsplan des Sondergebiets Jahorina am Standort ‚Vučiji most‘, auf den Immobilien untersagt wird, die Gegenstand der Entscheidung der Regierung der RS vom 28. Dezember 2023 über die Art und Weise und die Bedingungen des Verkaufs von Immobilien im Sondergebiet Jahorina sind.“
Die einstweilige Maßnahme bleibt in Kraft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Zivilverfahrens aufgrund der Klage des Klägers Bosnien und Herzegowina gegen die beklagte Republika Srpska.
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