
(Patria) - Die Schlussfolgerungen der Nationalversammlung der bosnisch-herzegowinischen Entität RS, anlässlich der Prüfung der rechtlich unbegründeten „Information über den Zusammenbruch des Rechtssystems in Bosnien und Herzegowina durch Verletzung des Daytoner Friedensabkommens“, stellen einen neuen gefährlichen Versuch dar, das Daytoner Friedensabkommen zu untergraben und die Rechtsordnung des Staates Bosnien und Herzegowina zu zerstören, heißt es in der Reaktion von Denis Bećirović, Mitglied des Präsidiums von BIH.
„Die Schlussfolgerungen stehen im Einklang mit der antideytonischen Deklaration des sogenannten gesamtserbischen Gipfeltreffens vom Juni dieses Jahres und stellen eine Fortsetzung der Politik dar, die zum Endziel die Zerschlagung des Staates Bosnien und Herzegowina und die Realisierung des verbrecherischen Projekts eines Großserbiens hat. Europa und die Welt dürfen nicht vergessen, dass der Versuch, in den 1990er Jahren ein Großserbien zu schaffen, zu einer brutalen Aggression gegen die Republik Bosnien und Herzegowina und zum Völkermord an den Bosniaken geführt hat. Deshalb ist es
eine gemeinsame Verpflichtung, die Wiederholung desselben dunklen Szenarios zu verhindern.
Das OHR, der Verwaltungsrat des Rates zur Umsetzung des Friedens und die Staaten, die Zeugen des Daytoner Friedensabkommens sind, sowie die NATO und EUFOR sind verpflichtet, konkret zu handeln, um Frieden und Stabilität zu wahren. Ebenso ist ein wirksames und gesetzeskonformes Handeln der zuständigen Institutionen des Staates Bosnien und Herzegowina notwendig.
Die Souveränität wird im Allgemeinen Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina neunmal erwähnt. Alle neun Erwähnungen beziehen sich auf den Staat Bosnien und Herzegowina. Keineswegs auf die bosnisch-herzegowinischen Entitäten. Die Schlussfolgerungen der Entitätsparlamente zur Souveränität administrativ-territorialer Einheiten im Staat Bosnien und Herzegowina sind schlichtweg Unsinn. Es gibt keine Souveränität der Entitäten und eine solche unbegründete These hat keine
rechtliche Grundlage im Daytoner Friedensabkommen und der Verfassung von BIH, ebenso wenig im Völkerrecht.
Wir werden den Staat Bosnien und Herzegowina mit allen verfügbaren rechtlichen, politischen, diplomatischen und anderen legalen Mitteln, im Einklang mit nationalem und internationalem Recht, verteidigen. Diejenigen, die glaubten, es sei möglich, einen Staat innerhalb des international anerkannten Staates Bosnien und Herzegowina zu gründen, endeten als Kriegsverbrecher mit lebenslangen Haftstrafen.
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