
(Patria) - Mitglied des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina, Denis Bećirović, hat eine außerordentliche Sitzung des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina mit einem Tagesordnungspunkt gefordert: den Beschlussentwurf zur Annahme des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina. In der Begründung heißt es:
Das Präsidium von Bosnien und Herzegowina hat dem Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge von Bosnien und Herzegowina am 06.01.2010 ein Schreiben der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina übermittelt, in dem die Absicht zur Unterzeichnung eines Vertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina zum Ausdruck gebracht wird.
Mit Beschluss des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina aus der 141. Sitzung vom 12.01.2011 wurde das Verfahren zur Unterzeichnung des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina unterstützt und das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge von Bosnien und Herzegowina beauftragt, die Grundlagen für die Führung von Verhandlungen mit der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina vorzubereiten.
Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat in seiner 25. Sitzung am 29.09.2015 den Entwurf des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina verabschiedet und den Bericht des Verhandlungsteams über die geführten Verhandlungen angenommen. Es wurde auch beschlossen, dass das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge von Bosnien und Herzegowina den Entwurf des Grundvertrags dem Präsidium von Bosnien und Herzegowina zur weiteren Bearbeitung vorlegt, was mit Schreiben Nr. 07-38-1-187-5/15 vom
20.10.2015 geschah, und als Unterzeichner des Grundvertrags im Namen von Bosnien und Herzegowina wurde der Vorsitzende des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang hat das Präsidium von Bosnien und Herzegowina in seiner 21. Sitzung am 20. August 2007 den Beschluss zur Ratifizierung des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und dem Heiligen Stuhl und des Zusatzprotokolls zum Grundvertrag verabschiedet, der im „Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“ – Internationale Verträge, Nr. 10/2007, veröffentlicht wurde, sowie dass das Präsidium von Bosnien und Herzegowina in seiner 37. Sitzung am 7. Mai 2008 den Beschluss zur Ratifizierung des Grundvertrags
zwischen Bosnien und Herzegowina und der Serbisch-Orthodoxen Kirche verabschiedet hat und dass ein solcher Beschluss im „Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“ – Internationale Verträge, Nr. 6/2008, veröffentlicht wurde.
Während der Mandatsperiode 2014-2018, als das Präsidium von Bosnien und Herzegowina aus Bakir Izetbegović, Dragan Čović und Mladen Ivanić bestand, und während des Vorsitzes von Dragan Čović, stand auf der Tagesordnung der 36. ordentlichen Sitzung vom 27.06.2017 unter Punkt 17 der Entwurf des Beschlusses zur Annahme des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina. Auf Vorschlag des Vorsitzenden, dem die beiden anderen Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina zustimmten, wurde der Entwurf des Beschlusses zur Annahme des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina jedoch von der Tagesordnung der 36. ordentlichen Sitzung abgesetzt.
Während der Mandatsperiode 2018-2022, als das Präsidium von Bosnien und Herzegowina aus Šefik Džaferović, Željko Komšić und Milorad Dodik bestand, und während des Vorsitzes von Željko Komšić, wurde auf der 22. ordentlichen Sitzung am 18.10.2021 über die Annahme des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina beraten. Der Beschluss zur Annahme des Vertrags wurde jedoch nicht angenommen.
Im Januar 2023 wurden auf Initiative des Mitglieds des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina, Denis Bećirović, konkrete Aktivitäten zur Abstimmung bestimmter Fragen im Zusammenhang mit dem Grundvertrag zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina eingeleitet. Infolgedessen wurden im bisherigen Teil der laufenden Mandatsperiode des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina Dutzende von vorbereitenden Treffen und Konsultationen abgehalten.
Auf Initiative des Mitglieds des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina, Denis Bećirović, wurde auch eine Arbeitsgruppe zur Abstimmung gebildet. Mehrere offizielle Treffen der Arbeitsgruppe fanden in den Räumlichkeiten des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina statt, unter Beteiligung von Vertretern der Büros der Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina.
Bosnien und Herzegowina hat sich verpflichtet, das höchste Niveau international anerkannter Menschenrechte zu gewährleisten, wozu auch das Recht auf Religionsfreiheit ohne jegliche Diskriminierung gehört. Der Entwurf des Grundvertrags steht im Einklang mit den Verfassungen und dem Gesetz über die Religionsfreiheit und den rechtlichen Status von Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dies wird unter anderem durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert, und die Rechte aus dieser Konvention und ihren Protokollen werden in Bosnien und Herzegowina direkt angewendet und haben gemäß der Verfassung von Bosnien und Herzegowina Vorrang vor allen anderen Gesetzen. Die Nichtunterzeichnung des Vertrags nur mit der Islamischen Gemeinschaft stellt eine Diskriminierung dar.
Für die Annahme des Beschlusses zur Annahme des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina bestehen keine verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Hindernisse. Daher hat das Mitglied des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina, Denis Bećirović, vorgeschlagen, dass das Präsidium von Bosnien und Herzegowina in einer außerordentlichen Sitzung diese Angelegenheit prüft und einen Beschluss zur Annahme des Grundvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina fasst.
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