
(Patria) - Aus dem Kabinett des Mitglieds des Präsidiums von BiH, Denis Bećirović, wurde eine Erklärung als Reaktion auf die unbegründete Initiative der SNSD zur Absetzung des Außenministers von BiH, Elmedin Konaković, veröffentlicht.
„Das Außenministerium von BiH, ebenso wie jede andere Institution des Staates Bosnien und Herzegowina, benötigt keinen abgestimmten Standpunkt des Präsidiums von BiH in Bezug auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens, der Verfassung von BiH und der Gesetze von Bosnien und Herzegowina. Es ist die Pflicht des Außenministers von BiH, ebenso wie aller anderen Beamten in unserem Land, die Prinzipien der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit zu respektieren.
In Bezug auf die illegale Feier des 9. Januar als sogenannter „Tag der Republika Srpska“ hat der Außenminister von BiH, Elmedin Konaković, weder durch Erklärungen noch durch Handlungen den Ruf der von ihm vertretenen Institution geschädigt. Im Gegenteil, Minister Konaković hat verantwortungsbewusst reagiert und darauf hingewiesen, dass die Feier dieses illegalen Feiertags rechtswidrig ist.
Die grundlegende Verpflichtung aller Regierungsstellen ist die Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens und der Verfassung von BiH, was auch die vollständige Umsetzung der endgültigen und bindenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH einschließt. Die Nichteinhaltung dieser Entscheidungen stellt nach dem Strafgesetzbuch von BiH eine Straftat dar.
Der Außenminister von BiH, Elmedin Konaković, war verpflichtet, die Beamten der benachbarten Republik Serbien darauf hinzuweisen, die endgültigen und bindenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH zu respektieren. Die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates Bosnien und Herzegowina und die Nichteinhaltung des Dayton-Friedensabkommens durch serbische Beamte stellen eine Verletzung des Völkerrechts und der Grundwerte dar, auf denen die Europäische Union basiert.
Keine Versuche des Drucks durch die SNSD und ihre Satelliten werden die staatlichen Beamten Bosnien und Herzegowinas im Kampf für den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung Bosnien und Herzegowinas aufhalten.“
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