
(Patria) - Mitglied des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina, Denis Bećirović, sprach mit dem Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt, über die aktuelle Situation in Bosnien und Herzegowina.
Bećirović betonte, dass es unter den gegebenen Umständen am wichtigsten sei, die verfassungsmäßige Ordnung von Bosnien und Herzegowina zu schützen und die destruktive separatistische Politik der Behörden des bosnisch-herzegowinischen Entität RS zu stoppen.
Er wies darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft so schnell wie möglich handeln müsse, um die Untergrabung der Grundlagen des Dayton-Friedensabkommens und der Verfassung von Bosnien und Herzegowina zu stoppen.
Er informierte Schmidt über die Details des Gesetzes über Staatseigentum, das gestern dem Präsidium von Bosnien und Herzegowina zur Prüfung vorgelegt wurde.
Er wies darauf hin, dass die grundlegende Grundlage für die Verabschiedung dieses Gesetzes im Anhang 4 des Dayton-Friedensabkommens, im Abkommen über die Nachfolge der ehemaligen SFRJ und in den endgültigen und bindenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina enthalten sei.
Bosnien und Herzegowina ist als Rechtsnachfolger der Republik Bosnien und Herzegowina der Titular und damit der Inhaber der Eigentumsrechte an dem gesamten Staatseigentum.
Die Entitäten und andere Regierungsebenen können das Eigentum nutzen, das für die Ausübung ihrer einzelnen Zuständigkeiten erforderlich ist, in dem Umfang, in dem sie durch ein Gesetz der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina ermächtigt werden, so Bećirović.
Während des Gesprächs betonte er auch, dass das Staatseigentum die Staatlichkeit, Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität widerspiegele, die ausschließlich dem Staat Bosnien und Herzegowina und nicht den Entitäten zustünden.
Er fügte hinzu, dass der Staat Bosnien und Herzegowina, wie alle anderen UN-Mitgliedstaaten, alle Vorrechte eines unabhängigen und souveränen Staates haben müsse, einschließlich des Staatseigentums.
Abschließend betonte Bećirović, dass das Gesetz über Staatseigentum auf den Prinzipien des Rechtsstaates beruhe, wonach Bosnien und Herzegowina als Rechtsstaat seinen Bürgern Rechtssicherheit garantiere, was ein wesentliches Prinzip des bosnisch-herzegowinischen Rechtssystems sei.
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