Bećirović: Die Zerstörung des Verfassungsgerichts von BiH darf kein Gesprächsthema sein

Patria
AutorPatria
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Bećirović: Die Zerstörung des Verfassungsgerichts von BiH darf kein Gesprächsthema sein

(Patria) - Anlässlich der jüngsten antideutschen und verfassungswidrigen Äußerungen des Präsidenten des bosnisch-serbischen Entität, Milorad Dodik, bezüglich ausländischer Richter am Verfassungsgericht von BiH, hat das Mitglied des Präsidiums von BiH, Denis Bećirović, Folgendes erklärt:

„Der Präsident des bosnisch-serbischen Entität RS, Milorad Dodik, muss die Idee der Zerstörung des Verfassungsgerichts von BiH vollständig vergessen. Alle in Bosnien und Herzegowina und außerhalb gut kennen seine öffentlich erklärten antideutschen Ziele und Politiken sowie die wesentlichen Gründe, warum ihn das Verfassungsgericht von BiH und der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina stören.

Kein Politiker, der sich für den Staat Bosnien und Herzegowina einsetzt, darf Dodiks Ultimaten bezüglich des Verfassungsgerichts von BiH sowie anderer essentiell wichtiger Fragen für Bosnien und Herzegowina zustimmen. Das Verfassungsgericht von BiH darf kein Gesprächsthema mit politischen Extremen sein, die den Frieden und die verfassungsmäßige Ordnung Bosniens und Herzegowinas gefährden.

Der europäische Weg Bosniens und Herzegowinas existiert nicht, damit politische Extremisten die europäische und euro-atlantische Zukunft Bosniens und Herzegowinas zerstören können, sondern damit unser Staat ein funktionaler und demokratischer Staat wird, in dem europäische Standards und Prinzipien geachtet werden.

Der Status, die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts von BiH sind in der Verfassung von BiH geregelt. Das Verfassungsgericht von BiH wurde gemäß Artikel VI der Verfassung von BiH als unabhängiger Hüter der Verfassung und als institutioneller Garant für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der Verfassung von BiH und den Instrumenten von Anhang I der Verfassung von BiH festgelegt sind, geschaffen. Das Verfassungsgericht von BiH ist weder Teil der Legislative noch der Exekutive, sondern ist durch die Verfassung von BiH als besondere, selbstständige und unabhängige Gewalt positioniert.

Unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die das Verfassungsgericht von BiH in der Verfassung von BiH spielt und die die Verpflichtung zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit, einschließlich der vollen finanziellen und administrativen Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, auferlegt, ist es unzulässig, dass irgendein Politiker die Rolle des Verfassungsgerichts von BiH untergräbt“, erklärte Bećirović.

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