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Das kroatische Verfassungsgericht hat die Untersuchungshaft für den Zagreber Bürgermeister Milan Bandić aufgehoben, der am 10. März nach Ausweitung der Ermittlungen im Fall Agram in das Gefängnis Remetinec zurückgebracht wurde.
Durch die Annahme von Bandićs Verfassungsbeschwerde hob das Verfassungsgericht drei Beschlüsse des Zagreber Kreisgerichts aus dem März dieses Jahres auf.
Mit dieser Entscheidung kommt Bandić frei und erhält 15 Millionen Kuna zurück.
Die Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) beantragte am Mittwoch, dass Bandić weiterhin „hinter Gittern“ bleiben solle, und der Ermittlungsrichter des Zagreber Kreisgerichts verschob am Donnerstag die Anhörung, auf der er über diesen Vorschlag entscheiden sollte, gerade nach der Information, dass das Verfassungsgericht über Bandićs Verfassungsbeschwerde entschieden hatte.
Im Fall Agram wurde Bandić zunächst verdächtigt, der Stadt, die er 12 Jahre lang verwaltete, Schaden zugefügt zu haben, aber auch, dass er durch Nichtzahlung von Steuern auf Spenden, die er 2010 im Präsidentschaftswahlkampf erhalten hatte, dem Staatshaushalt geschadet habe. Den Gesamtschaden schätzt die Staatsanwaltschaft auf rund 20 Millionen Kuna.
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