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In Deutschland trat am 6. November 2014 das "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung der Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung" in Kraft. Daher wird Bosnien und Herzegowina unter anderem im Hinblick auf das Asylrecht in die Kategorie „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft, da in Bosnien und Herzegowina keine Gefahr staatlicher Verfolgung besteht, teilte die Botschaft Deutschlands in BiH mit, berichtet die bosnische Nachrichtenagentur Patria.
- So werden künftig Asylanträge von Bürgern Bosnien und Herzegowinas als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Dadurch wird das Verfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen erheblich beschleunigt. Die Annahme, dass der Antrag „offensichtlich unbegründet“ ist, kann der Antragsteller in Einzelfällen widerlegen, wenn er nachweist, dass in seinem Fall staatliche Verfolgung droht – heißt es.
Gleichzeitig bringt das neue Gesetz Erleichterungen für Asylbewerber und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung (Dulding) in Deutschland mit sich. Sie dürfen künftig grundsätzlich bereits nach drei Monaten arbeiten, während es bisher erst nach neun Monaten war.
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