AUTOMAFIJA Danilo Cicović zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, muss auch eine Geldstrafe von 15.000 KM zahlen

Patria
AutorPatria
15:03
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AUTOMAFIJA Danilo Cicović zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, muss auch eine Geldstrafe von 15.000 KM zahlen

(Patria) - Nach der Anhörung zur Prüfung der Schuldanerkenntnis und der Verhandlung zur Prüfung der strafrechtlichen Sanktion im Fall Danilo Cicović hat das Gericht von Bosnien und Herzegowina am 12.6.2025 ein Urteil auf der Grundlage des geschlossenen Abkommens gefällt, mit dem der Angeklagte Danilo Cicović des Verbrechens der organisierten Kriminalität gemäß Artikel 250 Absatz 2 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina (KZBiH) in Verbindung mit den Verbrechen des schweren Diebstahls gemäß dem Strafgesetzbuch der Föderation Bosnien und Herzegowina (KZFBiH), Erpressung gemäß KZFBiH und Geldwäsche gemäß KZBiH für schuldig befunden wurde.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten für die begangenen Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von drei (3) Jahren und acht (8) Monaten, wobei die dem Angeklagten zugerechnete Haftzeit vom 5.4.2018 bis zum 30.12.2019 berücksichtigt wird.

Als Nebenstrafe verhängte das Gericht gegen den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 KM. Gleichzeitig wurden vom Angeklagten 17.235,00 KM als durch die Begehung der Straftat erlangter Vermögensvorteil eingezogen, die der Angeklagte zugunsten des Staatshaushalts von Bosnien und Herzegowina einzahlen muss.

Der Angeklagte wurde unter anderem für schuldig befunden, weil er über einen längeren Zeitraum von 2011 bis Ende 2017 im Gebiet von Bosnien und Herzegowina freiwillig Mitglied einer organisierten kriminellen Gruppe im Sinne von Artikel 1 Absatz 22 des KZBiH wurde, die zur kontinuierlichen Erzielung materieller Vorteile organisiert war, um zuvor geplante und vereinbarte Handlungen durchzuführen: die Entwendung von teuren Personenkraftwagen oder Fahrzeugen mit erhöhter Nachfrage auf dem Markt; die Erpressung von Geld für die Rückgabe von Fahrzeugen an ihre Eigentümer; die Zerlegung entwendeter Fahrzeuge in Teile, die Änderung oder Vernichtung von Identifikationsmerkmalen an den zerlegten Teilen und den anschließenden Verkauf der so zerlegten Teile, alles mit der Absicht, die Straftat, die Täter, die Herkunft der Gegenstände und ihre wahren Eigentümer zu verschleiern; sowie die Schlepperei und der Verkauf entwendeter Fahrzeuge auf dem Gebiet der Republik Serbien, der Republik Kroatien und Montenegros.

Der Angeklagte Danilo Cicović beteiligte sich zusammen mit anderen ihm bekannten Personen an der Entwendung von Fahrzeugen in den Gebieten des Kantons Sarajevo, des Kantons Tuzla, des Kantons Herzegowina-Neretva, des Kantons West-Herzegowina und darüber hinaus, indem sie mit einem zuvor entwendeten Personenkraftwagen, an dem sie zuvor gefälschte Kennzeichen angebracht hatten, öffentliche Parkplätze, Garagen und andere Orte, an denen Bürger ihre Fahrzeuge parkten, aufsuchten und nach geeigneten Personenkraftwagen suchten, diese auf ihnen bekannte Weise in Betrieb nahmen und zur Verschleierung der Straftat, der Täter, der Herkunft und ihrer wahren Eigentümer die entwendeten Fahrzeuge zerlegten oder sie zum Weiterverkauf an andere Mitglieder der Gruppe transportierten, die die entwendeten Fahrzeuge zerlegten, oder sie zum Weiterverkauf an andere Mitglieder der Gruppe transportierten, die sie selbst oder zusammen mit ihnen nach vorheriger Absprache zum Weiterverkauf über die Staatsgrenze in die Republik Serbien, die Republik Montenegro und die Republik Kroatien verbrachten.

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