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SARAJEVO, (Patria) - Die deutsche Botschafterin in Bosnien und Herzegowina, Margret Uebber, hat eine Videobotschaft zum 1. März und dem Inkrafttreten des neuen deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gesendet.
"Heute möchte ich Ihnen einige Neuerungen und Grundzüge dieses Gesetzes vorstellen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergänzt und erweitert die bestehenden Regelungen zur Einwanderung nach
Deutschland. Mit diesem Gesetz wird konkret die Grundlage für eine geordnete und nachhaltige Zuwanderung von Fachkräften geschaffen.
Es wird in allen Fachbereichen Anwendung finden.
Besonders gesucht werden Fachkräfte in den sogenannten MINT-Berufen, das sind Berufe aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, aber auch für Handwerksberufe gibt es zahlreiche
Möglichkeiten. Dieses neue Gesetz gilt für Staatsangehörige aller Länder weltweit, es ist nicht auf einen bestimmten regionalen Raum oder eine Ländergruppe beschränkt. Es richtet sich an qualifizierte Arbeitskräfte.
Das sind Personen, die über einen Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation verfügen. Von einer beruflichen Qualifikation sprechen wir dann, wenn für den entsprechenden Referenzberuf in Deutschland eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist. Wer also über eine Hochschulbildung oder eine berufliche Qualifikation verfügt, die von einer offiziellen deutschen Stelle anerkannt ist, und dabei nachweisen kann, dass er eine Arbeitsplatzgarantie eines Arbeitgebers hat, kann bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf ein Visum zur Arbeit in Deutschland stellen.
Also: erst die Anerkennung der Qualifikation, dann das Visum. Das bedeutet auch: Für eine Beschäftigung in Deutschland wird auch weiterhin ein Visum benötigt. Zuständig für die Entgegennahme des Visumantrags ist also die zuständige deutsche Botschaft, im Falle von Bosnien und Herzegowina ist das die Deutsche Botschaft in Sarajevo.
Personen, die nicht vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfasst werden, können auch weiterhin ihren Visumantrag nach der Westbalkanregelung stellen. Diese Regelung wird vorerst in Kraft bleiben, nach derzeitigen Erkenntnissen bis Ende 2020. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Laufe dieses Jahres eine Entscheidung treffen. Mit dieser kurzen Übersicht kann ich Ihnen natürlich nicht alle Einzelheiten des neuen Gesetzes erläutern.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Botschaft auf ihrer Webseite detaillierte Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht hat. Ich kann Ihnen also nur raten, sich dort zu informieren, und falls Sie auch dort keine Antworten auf Ihre Fragen finden, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Visumstelle der Deutschen Botschaft wenden.
Abschließend möchte ich sagen, dass sich die Bundesregierung Deutschlands ihrer Verantwortung für eine ethische und nachhaltige Einwanderung bewusst ist und die diesbezüglich anwendbaren Grundsätze respektiert. Das bedeutet, dass wir insbesondere auch dazu beitragen werden, dass im Heimatland die Voraussetzungen für den Verbleib junger Menschen geschaffen werden und wir uns um ihre Perspektiven in der Heimat kümmern.
Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland hier in Bosnien und Herzegowina unter anderem besonders im Bereich des Kapazitätsaufbaus in der öffentlichen
Verwaltung, im Bereich der Förderung des Privatsektors einschließlich der beruflichen Bildung sowie im Bereich Energie. Besonders am Herzen liegt mir der Bereich der beruflichen Bildung, denn Deutschland verfügt in dieser Hinsicht über besonders viel Fachwissen.
Im Rahmen unserer Projekte versuchen wir also, hier Strukturen zu schaffen, durch die junge Menschen in Bosnien und Herzegowina eine Ausbildung erwerben und sich damit für den heimischen Arbeitsmarkt qualifizieren und auch eine Perspektive haben können.
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