
(Patria) - Die Botschaft von BiH im Königreich Schweden gab heute bekannt, dass sie über den Fall des minderjährigen Jungen Raif Terzić (4) mit Autismus, der von den schwedischen Behörden nach BiH abgeschoben wurde, ausschließlich über Medienberichte informiert wurde.
Bis zur Veröffentlichung der genannten Informationen in den Medien, so die Botschaft, habe sie keinen offiziellen Antrag der Familie auf Hilfe oder auf konsularische oder andere Dienstleistungen erhalten.
Dementsprechend hat die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Stockholm keine Aktivitäten unternommen, da es weder eine formelle Grundlage noch einen Antrag der Partei gab.
„Wir weisen darauf hin, dass die Botschaft von BiH keinen Einfluss auf die Migrationspolitik des Königreichs Schweden oder auf die Entscheidungen der zuständigen schwedischen Behörden bezüglich des Aufenthalts, der Rückkehr oder der Staatsbürgerschaft hat.
Dennoch bleibt die Botschaft bereit, im Rahmen ihrer Befugnisse allen Bürgern von Bosnien und Herzegowina Hilfe und Informationen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen zu leisten, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Wir betonen auch, dass Kinder, die im Königreich Schweden geboren werden und deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt keine schwedischen Staatsbürger waren, nicht automatisch die Staatsbürgerschaft des Königreichs Schweden durch Geburt auf seinem Territorium erwerben.
Nach den Informationen, über die die Botschaft verfügt und die aus Medienquellen stammen, haben die Eltern des minderjährigen Raif Terzić die schwedische Staatsbürgerschaft nach seiner Geburt erworben.
Da der Junge nicht rechtzeitig in die Geburts- und Staatsbürgerschaftsregister von Bosnien und Herzegowina eingetragen wurde, was eine Voraussetzung für weitere Verfahren zur Regelung des Staatsbürgerschaftsstatus ist, entstand ein rechtliches Vakuum, das nach den verfügbaren Informationen zur aktuellen Situation geführt hat.
Unter Berücksichtigung dessen wird der Schutz der Rechte und Interessen von Kindern, die im Königreich Schweden geboren werden, am besten durch die rechtzeitige Meldung der Geburt in Bosnien und Herzegowina und die Regelung des Staatsbürgerschaftsstatus von Bosnien und Herzegowina erreicht.
Wir betonen insbesondere, dass das Königreich Schweden eines von nur drei Ländern ist, mit denen Bosnien und Herzegowina ein Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen hat, neben der Republik Serbien und der Republik Kroatien, was die rechtzeitige Regelung des Staatsbürgerschaftsstatus von in Schweden geborenen Kindern zusätzlich erleichtert und ermöglicht.
Die Meldung der Geburt von Kindern kann über die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Stockholm sowie persönlich oder durch eine Vollmacht direkt bei der zuständigen Meldebehörde in Bosnien und Herzegowina erfolgen“, teilte die Botschaft von BiH im Königreich Schweden mit.
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