AKTION IN BANJA LUKA: MUP RS bezeichnet SIPA als „internationalen Partner“

Patria
AutorPatria
12:05
Podijeli:
AKTION IN BANJA LUKA: MUP RS bezeichnet SIPA als „internationalen Partner“

(Patria) - Das Innenministerium der Republika Srpska äußerte sich zu der durchgeführten Aktion im Gebiet von Banja Luka, an der die Staatliche Agentur für Ermittlungen und Schutz (SIPA) beteiligt war. Dies war die erste Aktion, die SIPA im Gebiet der RS durchführte, seit die Nationalversammlung der RS eine Reihe von Gesetzen verabschiedet hat, die staatliche Institutionen untergraben und ihnen die Arbeit im Gebiet der RS verbieten. Darunter ist auch die SIPA. Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat diese Gesetze bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerden außer Kraft gesetzt.

Doch aus dem MUP RS, obwohl sie einräumen, dass die SIPA die Aktion durchgeführt hat, betonen sie, dass sie ein verlässlicher Partner für „internationale Partner“ seien.

„Polizeibeamte des Innenministeriums der Republika Srpska haben in der vergangenen Zeit gemeinsam mit der Finanzermittlungsabteilung der SIPA Maßnahmen und Handlungen zur Aufklärung der Straftat ‚Geldwäsche‘ ergriffen, und im Rahmen dieser Aktivitäten wurden heute Morgen im operativen Zuständigkeitsbereich der Polizeiverwaltung Banja Luka Durchsuchungen von Räumlichkeiten durchgeführt, die von der Person A.P. genutzt werden. Nach den Durchsuchungen wurde die Person A.P. nicht festgenommen, es wurden jedoch Gegenstände sichergestellt, die mit der Begehung der Straftat in Verbindung gebracht werden können.

Das Innenministerium der Republika Srpska zeigt mit diesen Aktivitäten unter Einhaltung der Gesetze der RS erneut, dass es entschlossen ist, die internationale organisierte Kriminalität zu bekämpfen, und dass es ein verlässlicher Partner für internationale Partner bei diesen Aktivitäten ist“, heißt es in der Mitteilung des MUP RS.

Nach der Aktion äußerte sich auch die SIPA.

„Polizeibeamte der Staatlichen Agentur für Ermittlungen und Schutz haben heute (25.03.2025) im Gebiet von Banja Luka die operative Aktion ‚Test‘ durchgeführt, bei der Durchsuchungen an zwei Orten stattfanden, wobei eine bestimmte Menge an Geschäftsunterlagen, ein Tablet, Mobiltelefone mit zugehörigen SIM-Karten und weitere Gegenstände, die im weiteren Verfahren als Beweismittel dienen können, entdeckt und vorläufig beschlagnahmt wurden.

Die genannten Aktivitäten wurden aufgrund des Verdachts durchgeführt, dass die Straftaten ‚Geldwäsche‘ in Verbindung mit der Straftat ‚Unbefugte Nutzung von Urheberrechten‘ gemäß dem Strafgesetz von Bosnien und Herzegowina sowie die Straftat ‚Unbefugte Ausübung eines bestimmten Berufs‘ gemäß dem Strafgesetzbuch der Republika Srpska begangen wurden.

Die operative Aktion ‚Test‘ wurde auf der Grundlage einer Anordnung des Gerichts von Bosnien und Herzegowina unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina und in Zusammenarbeit mit Polizeibeamten des Innenministeriums der Republika Srpska durchgeführt.

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