Anwältin von Fikret Hodžić: Es gibt kein rechtskräftiges Urteil mehr, auf dessen Grundlage er im Gefängnis bleiben kann!

Patria
AutorPatria
18:40
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Anwältin von Fikret Hodžić: Es gibt kein rechtskräftiges Urteil mehr, auf dessen Grundlage er im Gefängnis bleiben kann!

(Patria) - Fikret Hodžić sollte auf freien Fuß kommen, da das Verfassungsgericht von BiH eine neue Verhandlung angeordnet hat, nachdem seine Verteidigung unter der Leitung von Anwältin Mirna Avdibegović Berufung eingelegt hatte.

- In Bezug auf die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts kann ich nur den Inhalt der eingegangenen Mitteilung interpretieren. Wie Sie sehe auch ich, dass geschrieben steht, dass eine Verletzung in den Berufungen einer natürlichen und juristischen Person festgestellt wurde, die sich darauf bezieht, dass das Gericht von BiH keinen Zweifel daran ausgeräumt hat, dass die Angeklagten die rechtliche Qualifikation der Taten kannten, für die sie verurteilt wurden.

Weiter kann ich nichts zur Entscheidung kommentieren, da ich sie nicht vorliegen habe. Erst wenn ich das schriftliche Urteil erhalte, kann ich sehen, was geschrieben steht. Was ich sehe, ist, dass das Verfahren an das Gericht von BiH zurückverwiesen wird, um die festgestellten Verletzungen zu beheben – sagt Avdibegović.

Sie präzisiert, dass dies derzeit bedeutet, dass es kein rechtskräftiges Urteil gibt, auf dessen Grundlage eine natürliche Person zur Verbüßung einer Strafe im Gefängnis festgehalten werden kann.

- Wir erwarten eine baldige Entscheidung des Gerichts von BiH, mit der die Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH respektiert wird. Ich kann daran erinnern, dass genau diese Verletzung sofort hervorgehoben wurde, als wir den Inhalt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils hörten, weil ich damals sagte, dass mein Mandant für etwas verurteilt wurde, das ihm in der rechtlichen Qualifikation nie zur Last gelegt wurde. Wir werden sehen, wie sich die Dinge weiter entwickeln werden – betont Avdibegović.

Wir erinnern daran, dass das Verfassungsgericht in diesem Fall die Berufung von Fikret Hodžić und der juristischen Person „F.H. Srebrena malina“ d.o.o. angenommen und eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dieser Berufungskläger in dem Teil des angefochtenen Urteils des Gerichts von BiH festgestellt hat, mit dem über ihren Einwand entschieden wurde, dass sie nicht wussten, wofür sie angeklagt wurden.

Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass aus den vorgelegten Urteilen kein Zweifel daran ausgeräumt wurde, dass die Berufungskläger zum ersten Mal mit der rechtlichen Qualifikation der Taten konfrontiert wurden, für die sie im erstinstanzlichen Urteil verurteilt wurden, und dass sie daher ihre Verteidigung nicht vorbereiten konnten.

„Daher hat das Verfassungsgericht beschlossen, den Fall in diesem Teil an das Gericht von BiH zurückzuverweisen, das die festgestellte Verletzung der Rechte dieser Berufungskläger beheben wird“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

In Bezug auf Fadil Novalić und Fahrudin Solak wurde festgestellt, dass das Recht auf ein faires Verfahren im Fall „Respiratori“ verletzt wurde.

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