
(Patria) - Vor dem heutigen Bericht von Christian Schmidt vor dem UN-Sicherheitsrat und nachdem der Inhalt dessen, was Schmidt sagen wird, veröffentlicht wurde, sandten die Bevollmächtigten von Novalić Fadil, Solak Fahrudin und Hodžić Fikret ein Schreiben an das OHR, in dem sie Schmidt auf die im Bericht genannten falschen Informationen aufmerksam machen.
Schmidt befasst sich in seinem Bericht auch mit dem Strafverfahren, das vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina geführt wurde und als „Atemwegsaffäre“ bekannt ist.
„Im Teil Ihres Berichts mit dem Titel „Abschluss der Atemwegsaffäre“ geben Sie an, dass die Berufungskammer des Gerichts von BiH die erstinstanzliche Verurteilung in diesem Fall bestätigt hat und dass die Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt wurden. In Absatz 171 Ihres Berichts geben Sie an, dass die „Anklagen gegen Novalić, Hodžić und Solak die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung verschiedener Straftaten im Zusammenhang mit Amtsmissbrauch, Annahme von Belohnungen oder anderen Vorteilen für Einflussnahme, Geldwäsche, Fälschung oder Vernichtung von Geschäfts- oder Handelsunterlagen“ usw. umfassten. Im Wesentlichen geben Sie die Anklagepunkte an, nach denen sie verurteilt wurden, aber nicht, nach denen sie verurteilt wurden.
Tatsächlich wurden alle Angeklagten wegen der Straftat der Bildung einer kriminellen Vereinigung und damit zusammenhängender Taten freigesprochen, d. h. sie wurden von den in Ihrem Bericht genannten Anklagepunkten freigesprochen. Sie wurden wegen der Straftat des Amtsmissbrauchs oder der Machtüberschreitung gemäß dem Gesetz der Föderation Bosnien und Herzegowina verurteilt.
Indem Sie nur die Daten angeben, dass Novalić, Solak und Hodžić verurteilt wurden, und dann auf die Taten hinweisen, die ihnen vorgeworfen wurden, aber ohne anzugeben, dass sie von diesen Taten freigesprochen und gleichzeitig wegen der Straftat des Amtsmissbrauchs oder der Machtüberschreitung verurteilt wurden, wobei z. B. Hodžić Fikret niemals wegen dieser Tat angeklagt wurde, kann ein Leser, der mit dem Thema nicht vertraut ist, in die Irre geführt werden, dass sie wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden, wodurch eine halbwahre Information entsteht.
Daher bitten wir Sie, korrekte und vollständige Informationen in Ihren Bericht aufzunehmen, was unweigerlich die Information einschließt, dass Novalić, Solak und Hodžić Berufungen beim Verfassungsgericht von BiH eingelegt haben, in denen sie auf Verletzungen ihrer grundlegenden Menschenrechte hinweisen, und dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH über diese Berufungen erwartet wird“, heißt es in dem Schreiben der Anwälte an das OHR.
Anwälte schrieben an das OHR
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