
Schreibt: Amra Vrabac
Für die nächste Woche sind Dringlichkeitssitzungen des Abgeordnetenhauses und des Hauses der Völker der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina anberaumt, auf deren Tagesordnung verschiedene Gesetzesvorschläge zum Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina stehen. Einen hat die Delegierte im Haus der Völker der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina, Marina Pendeš (HDZ BiH), vorgeschlagen, einen anderen der Staatsabgeordnete Predrag Kojović (Naša stranka). Zuerst wird am 28. Mai die Sitzung des Abgeordnetenhauses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina stattfinden, einen Tag später die des Hauses der Völker der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina.
Für die nächste Woche ist auch eine Sitzung des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina anberaumt, und es existiert auch ein Entwurf des Gesetzes über den Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina, den das Justizministerium von Bosnien und Herzegowina vorbereitet hat, zu dem es jedoch keine Einigung im Ministerrat von Bosnien und Herzegowina gab und der mehrfach von der Tagesordnung des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina genommen wurde.
Das, was bei allen drei nun existierenden Vorschlägen strittig ist, ist die Reduzierung der Zuständigkeiten des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina, beziehungsweise die Präzisierung bestimmter Straftaten, die der Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina aburteilen würde, während alles andere die Entitäts- beziehungsweise die unteren Gerichte erledigen würden.
Ebenfalls ist in diesen drei Vorschlägen der Sitz der Berufungsabteilung des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina an verschiedenen Orten. So ist im Gesetz, das das Justizministerium von Bosnien und Herzegowina vorgeschlagen hat, die Möglichkeit offen gelassen, innerhalb eines Jahres den Sitz der Berufungsabteilung des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina zu bestimmen, falls jetzt keine Einigung erzielt werden kann.
Wir erinnern daran, dass die SNSD darauf bestanden hat, dass der Sitz in Banja Luka sei, während dies für die Parteien der Troika inakzeptabel war und sie Ost-Sarajevo anboten.
Der Justizminister von Bosnien und Herzegowina selbst, Davor Bunoza (HDZ BiH), sagte am 6. Februar dieses Jahres, dass im Entwurf des Gesetzes über den Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina der Sitz des Berufungsgerichts und die strafrechtlichen Zuständigkeiten strittig seien. Er schlug vor, dass das Berufungsgericht in Mostar untergebracht werde, aber dafür habe es keine Unterstützung gegeben.
Im Vorschlag, den Marina Pendeš überraschend in das Verfahren eingebracht hat, ist der Sitz der Berufungsabteilung des Gerichtshofs in der Gemeinde Istočno Novo Sarajevo.
Im Vorschlag, den ebenfalls überraschend Predrag Kojović in das Verfahren eingebracht hat, wird der Sitz der Berufungsabteilung des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina in Pale (Stadt Istočno Sarajevo) vorgesehen. Angesichts der Aussagen, die aus den Parteien der Troika kamen, ist dieser Vorschlag auch mit der Opposition aus der RS abgestimmt.
Was die Zuständigkeiten des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina und der Berufungsabteilung betrifft, so gibt es im Vorschlag von Pendeš und Kojović keine Kriegsverbrechen und Völkermordverbrechen, wie dies im aktuellen Gesetz über den Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina vorgeschrieben ist.

Zuständigkeiten des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina im geltenden Gesetz
Auf der anderen Seite sollen die Gesetze aus dem sogenannten Set der europäischen Gesetze mit dem EU-Besitzstand und den europäischen Standards, einschließlich der Empfehlungen der Venedig-Kommission, in Einklang gebracht werden.


Vorschläge von Kojović und Pendeš
Außer dem Sitz der Berufungsabteilung des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina ist die Frage der Zuständigkeiten des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina wichtiger. Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen wird die Zuständigkeit des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina eingeengt und Raum für die Verfolgung von Fällen vor den Entitäts- oder unteren Gerichten gelassen, ungeachtet der Bestimmung, dass das Gericht Taten aus dem Strafgesetzbuch von Bosnien und Herzegowina verfolgen wird, und insbesondere, weil es in den Vorschlägen keine Kriegsverbrechen und Völkermordverbrechen mehr gibt, wie dies im geltenden Gesetz über den Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina klar präzisiert ist.
Ebenfalls behauptet die Venedig-Kommission in ihren Empfehlungen unmissverständlich, dass keine richterliche Gewalt, beziehungsweise Gerichte, auf der Grundlage der ethnischen Zugehörigkeit besetzt werden können, da dies einen direkten Schlag gegen die Professionalität, Unparteilichkeit und Qualität des Gerichts selbst darstellt. Dies bezieht sich auf alle Gerichte, mit besonderem Schwerpunkt auf den staatlichen Gerichten, einschließlich des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, sowie des Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrates.
Alle drei im Umlauf befindlichen Gesetzesvorschläge zum Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina erfüllen die EU-Standards nicht. Ein besonderes Problem ist auch die Bezeichnung des Gesetzes selbst. Wenn gefordert wurde, dass Bosnien und Herzegowina ein Gesetz erlässt, mit dem die Existenz von Gerichten auf staatlicher Ebene geregelt wird, und das auch ein Berufungsgericht als separate Justizinstitution vorsieht, dann müsste die korrekte Bezeichnung des Gesetzes „Gesetz über die Gerichte von Bosnien und Herzegowina“ lauten. Das Wesentliche ist, dass es ein Berufungsgericht von Bosnien und Herzegowina als zweitinstanzliches Gericht gibt und dass es endgültig vom Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina getrennt wird. Die Verabschiedung solcher halbherziger Lösungen erschwert die weitere Arbeit des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina, da jede Gesetzesänderung die Arbeit der Institution und der Richter beeinflusst. Und die EU wird offenbar auch dieses Gesetz den bosnisch-herzegowinischen Politikern wieder zurückgeben müssen.
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